Kostenzinsen (FIBU)

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Z Kostenzinsen

Die Buchungsart Z Kostenzinsen ist in der Finanzbuchhaltung I für die Berechnung und Sollstellung von Kostenzinsen bestimmt, Zinsen auf Kostenforderungen des Anwaltes, wie z.B. Verzugszinsen. Diese Buchung soll integriert in Aktenkonto und offene Posten erfolgen.

Bei dieser Buchungsart erfassen Sie eine Sollstellung (Betrag mit mit folgendem S).

Korrektur der Kostenzinsen

Die Korrektur der Kostenzinsen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen. Geben Sie unter Gebühren den zu korrigierenden Betrag mit H ein und wählen die Einstellung Finanzkontostand richtig. Das Buchungsdatum und der Steuersatz sollten denjenigen der Originalbuchung entsprechen.