MB erstellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mahnanträge dürfen von Rechtsanwälten und "registrierten Personen", z. B. Inkassounternehmen (nach § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 des RDG) nur in elektronischer Form eingereicht werden (§ 690 ZPO).
  
 
Wollen Sie das Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, dass das Mahnverfahren maschinell bearbeitet, ist der Mahnbescheid mit dieser Programmfunktion zu erstellen.
 
Wollen Sie das Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, dass das Mahnverfahren maschinell bearbeitet, ist der Mahnbescheid mit dieser Programmfunktion zu erstellen.
  
Auch wenn der Mahnbescheid per Diskette oder Datenfernübertragung (DFÜ) eingereicht wird, ist der Antrag anhand dieses Formulars am Bildschirm zu erstellen, bevor eine Weiterverarbeitung im Programm Elektronischer Datenaustausch erfolgt.
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Es werden automatisch die Daten aus dem Forderungskonto für die Antragstellung des Mahnbescheids selbstständig vom Programm an entsprechender Stelle eingefügt.  
 
 
 
 
Vor dem Erstellen eines Mahnbescheids wird die Programmfrage Anrechnung / Stornierung durchführen? aufgerufen, sofern Sie bereits in derselben Sache eine Geschäftsgebühr in das Forderungs- bzw. Aktenkonto gebucht haben. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die regelmäßig erforderliche Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühr für die Beantragung eines Mahnbescheids in derselben Sache automatisch durchzuführen.
 
 
 
Die anschließenden Bildschirmmasken werden mit den in den Stammdaten und im Forderungskonto erfassten Daten vom Programm ausgefüllt. Sie können diese Daten bequem am Bildschirm überprüfen und gegebenenfalls ergänzen.
 
  
 
Damit das Erstellen eines automatisierten Mahnbescheides entsprechend der amtlichen Ausfüllvorgaben sichergestellt wird, werden viele Eingaben vom Programm auf ihre Schlüssigkeit überprüft (Plausibilitätsprüfung). Vom Programm werden entsprechende Hinweise aufgerufen, sofern erforderliche Eingaben fehlen oder unrichtig sind. Das jeweilige Bearbeitungsfenster kann erst nach erfolgter Eingabe bzw. Korrektur bestätigt werden.
 
Damit das Erstellen eines automatisierten Mahnbescheides entsprechend der amtlichen Ausfüllvorgaben sichergestellt wird, werden viele Eingaben vom Programm auf ihre Schlüssigkeit überprüft (Plausibilitätsprüfung). Vom Programm werden entsprechende Hinweise aufgerufen, sofern erforderliche Eingaben fehlen oder unrichtig sind. Das jeweilige Bearbeitungsfenster kann erst nach erfolgter Eingabe bzw. Korrektur bestätigt werden.

Version vom 23. Mai 2017, 12:31 Uhr

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MB erstellen

Video: MB erstellen
Kategorie: Mahnverfahren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Adressen Antragsteller Mahnbescheid

Adressen Antragsteller MB.png

Mahnanträge dürfen von Rechtsanwälten und "registrierten Personen", z. B. Inkassounternehmen (nach § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 des RDG) nur in elektronischer Form eingereicht werden (§ 690 ZPO).

Wollen Sie das Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, dass das Mahnverfahren maschinell bearbeitet, ist der Mahnbescheid mit dieser Programmfunktion zu erstellen.

Es werden automatisch die Daten aus dem Forderungskonto für die Antragstellung des Mahnbescheids selbstständig vom Programm an entsprechender Stelle eingefügt.

Damit das Erstellen eines automatisierten Mahnbescheides entsprechend der amtlichen Ausfüllvorgaben sichergestellt wird, werden viele Eingaben vom Programm auf ihre Schlüssigkeit überprüft (Plausibilitätsprüfung). Vom Programm werden entsprechende Hinweise aufgerufen, sofern erforderliche Eingaben fehlen oder unrichtig sind. Das jeweilige Bearbeitungsfenster kann erst nach erfolgter Eingabe bzw. Korrektur bestätigt werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen