MB erstellen
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Adressen Antragsteller Mahnbescheid
Mahnanträge dürfen von Rechtsanwälten und "registrierten Personen", z. B. Inkassounternehmen (nach § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 des RDG) nur in elektronischer Form eingereicht werden (§ 690 ZPO).
Wollen Sie das Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, dass das Mahnverfahren maschinell bearbeitet, ist der Mahnbescheid mit dieser Programmfunktion zu erstellen.
Es werden automatisch die Daten aus dem Forderungskonto für die Antragstellung des Mahnbescheids selbstständig vom Programm an entsprechender Stelle eingefügt.
Damit das Erstellen eines automatisierten Mahnbescheides entsprechend der amtlichen Ausfüllvorgaben sichergestellt wird, werden viele Eingaben vom Programm auf ihre Schlüssigkeit überprüft (Plausibilitätsprüfung). Vom Programm werden entsprechende Hinweise aufgerufen, sofern erforderliche Eingaben fehlen oder unrichtig sind. Das jeweilige Bearbeitungsfenster kann erst nach erfolgter Eingabe bzw. Korrektur bestätigt werden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Adressen Antragsteller Mahnbescheid
Spalte 1/ Spalte 2
In Spalte 1 und Spalte 2 können die Adressen natürlicher Personen erfasst werden. Eheleute, deren Adresse bei Adressen bearbeiten mit dem Anredeschlüssel 8 (Eheleute) erfasst wurden, nimmt das Programm in zwei gesonderte Spalten auf, einmal mit dem Anredeschlüssel 1 und einmal mit dem Anredeschlüssel 2. Besondere Erfassungsmodalitäten ergeben sich auch für den Fall, dass der Antragsteller Rechtsanwalt, Zwangsverwalter oder Insolvenzverwalter ist. Wurde beim Erfassen der Adresse mittels der Anredeschlüssel 9 (sonstige) gewählt, ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. In diesem Fall wird eine Abfrage aufgerufen, ob es sich um eine Firma handelt