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Kategorie: Mahnverfahren
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Allgemeines

Adressen Antragsteller Mahnbescheid

Adressen Antragsteller MB.png

Mahnanträge dürfen von Rechtsanwälten und "registrierten Personen", z. B. Inkassounternehmen (nach § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 des RDG) nur in elektronischer Form eingereicht werden (§ 690 ZPO).

Wollen Sie das Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, dass das Mahnverfahren maschinell bearbeitet, ist der Mahnbescheid mit dieser Programmfunktion zu erstellen.

Es werden automatisch die Daten aus dem Forderungskonto für die Antragstellung des Mahnbescheids selbstständig vom Programm an entsprechender Stelle eingefügt.

Damit das Erstellen eines automatisierten Mahnbescheides entsprechend der amtlichen Ausfüllvorgaben sichergestellt wird, werden viele Eingaben vom Programm auf ihre Schlüssigkeit überprüft (Plausibilitätsprüfung). Vom Programm werden entsprechende Hinweise aufgerufen, sofern erforderliche Eingaben fehlen oder unrichtig sind. Das jeweilige Bearbeitungsfenster kann erst nach erfolgter Eingabe bzw. Korrektur bestätigt werden.

Adressen Antragsgegner Mahnbescheid

Adressen Antragsgegner MB.png

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Adressen Antragsteller Mahnbescheid

Spalte 1/ Spalte 2

In Spalte 1 und Spalte 2 können die Adressen natürlicher Personen erfasst werden. Eheleute, deren Adresse bei Adressen bearbeiten mit dem Anredeschlüssel 8 (Eheleute) erfasst wurden, nimmt das Programm in zwei gesonderte Spalten auf, einmal mit dem Anredeschlüssel 1 und einmal mit dem Anredeschlüssel 2. Besondere Erfassungsmodalitäten ergeben sich auch für den Fall, dass der Antragsteller Rechtsanwalt, Zwangsverwalter oder Insolvenzverwalter ist. Wurde beim Erfassen der Adresse mittels der Anredeschlüssel 9 (sonstige) gewählt, ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. In diesem Fall wird eine Abfrage aufgerufen, ob es sich um eine Firma handelt

Spalte 3

Der Schlüssel 3 darf nur bei Einzelfirmen, der Schlüssel 4 nur bei der Gesellschaftsform GmbH & Co. KG verwendet werden. Bei den übrigen Gesellschaftsformen, wie z. B. einer GmbH oder einer AG, ist nichts in das Eingabefeld einzutragen. Anhand des bei der Aktenanlage erfassten Firmennamens, insbesondere des unter Nachnamen vermerkten Firmenzusatzes, sowie der Firmenadresse prüft das Programm, ob es sich um eine Einzelfirma oder eine der anderen Gesellschaftsformen handelt und schlägt entsprechende Einträge vor.

Rechtsform

Die Rechtsform der juristischen Person ist im Eingabefeld Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG einzugeben. Verwenden Sie bei der Bezeichnung der Rechtsformen die korrekten Abkürzungen damit eine reibungslose Weiterverarbeitung durch die Mahngerichte gewährleistet ist.

Gesetzlicher Vertreter

Als Gesetzlicher Vertreter wird hier vorgeschlagen, wessen Adressnummer in den Stammdaten unter weitere Gläubiger- / Schuldnerbezeichnung eingetragen worden ist. Name, Anschrift und Stellung werden aus den in den Adressen erfassten Angaben vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird auch die Nummer der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist.

Bei einer GmbH & Co. KG ist ebenfalls eine 1 einzutragen, weil als gesetzlicher Vertreter hier der Geschäftsführer der in Spalte 1 erfassten Komplementär-GmbH anzugeben ist. Die GmbH & Co. KG ist laut den amtlichen Ausfüllhinweisen in Spalte 3 einzutragen. Die Eingabefelder Stellung und Name müssen belegt sein. Die Eingabefelder Straße, PLZ und Ort können leer bleiben, wenn der Vertreter die gleiche Anschrift hat wie der Vertretene.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen