Mahnschreiben

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Mahnschreiben

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Kategorie: Zwangsvollstreckung
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Allgemeines

Ermöglicht die Erstellung eines Zwangsvollstreckungsauftrages für eine einzelne Akte.StapelerstellungIn dieses Feld kann die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos oder Unterkontos eingegeben werden. Ist diese nicht bekannt, kann das Programm sie ermitteln. Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und Unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Aktenablage bei den Ablageeinstellungen als nicht zu löschen ausgewählt wurden.Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann aus der Auswahlliste ein Schuldner gewählt werden, gegen den die Maßnahme erstellt werden soll. Sind in der Akte mehrere Schuldner vorhanden, wird standardmäßig vorgeschlagen, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen. Die anfallenden Kosten können auch nur einem einzelnen Schuldner berechnet werden.Hier wird die Adressnummer des gewählten Schuldners eingelesen. Soll das Mahnschreiben an einen anderen Adressaten gerichtet werden, kann die vorgeschlagene Adressnummer überschrieben werden. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden.Da das Mahnschreiben an den Gegner gerichtet ist, schlägt das Programm den in der Akte beim Gegner hinterlegten Gegnerbetreff vor, soweit ein solcher Betreff hinterlegt ist. Ist kein Gegnerbetreff vorhanden wird grundsätzlich kein Betreff vorgeschlagen. Es ist an dieser Stelle jedoch auch möglich, den Mandantenbetreff zu wählen, soweit ein solcher vorhanden ist. Die Auswahl ist ausgegraut, wenn ein entsprechender Betreff in der Akte nicht hinterlegt ist. Der gewählte Betreff wird bei der nächsten Antragstellung voreingestellt.Das Programm erzeugt einen eigenen Zwangsvollstreckungsbetreff, der in das Mahnschreiben übernommen wird, soweit die Berücksichtigung des Zusatzbetreffs nicht in den Grundeinstellungen der ZV abgewählt wurde.Die Textauswahl für das Mahnschreiben enthält den Standardtext textz20, vorgerichtl. Mahnschreiben. Über den Pfeil nach unten öffnet sich die Textauswahl. Über den Editierbutton können der Auswahlliste weitere individuelle Texte hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Schriftverkehr / Standardtexte bearbeitet werden. Fällt das Fristende des Platzhalters ^Frist auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, wird es vom Programm automatisch auf den nächsten Werktag vorgetragen.Über den Vorschau-Button wird eine Textvorschau des markierten Textes angezeigt.Die für das Mahnschreiben gewünschte Mahnfrist kann festgelegt werden. Automatisch vorgeschlagen wird die im Platzhalter ^Frist aus dem Standardtext hinterlegte Frist.Aus der Liste der Grußformeln kann die zu verwendende gewählt werden. Pfeil nach unten öffnet die Auswahlliste. Über den Editierbutton können der Liste weitere individuelle Grußformeln hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Kanzlei / Standardtexte / Grußformeln bearbeitet werden.Ist diese Einstellung aktiv, werden die Rechtsanwaltsgebühren berechnet.Der vorgeschlagene Gegenstandswert richtet sich nach dem Betrag der im Forderungskonto aufgeführten Hauptforderung. Der angegebene Gegenstandswert kann mit dem zutreffenden Betrag überschrieben werden, wenn die Maßnahme nur wegen eines Teilbetrages erlassen werden soll.Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG Als Verfahrensgebühr wird die Mittelgebühr gemäß § 13 Nr. 2300 VV RVG vorgeschlagen, ggf. mit einer Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG, wenn in den Stammdaten mehrere Gläubiger vermerkt sind.Ist in den Akten vermerkt worden, dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Rechtsanwaltskosten ohne Umsatzsteuer in das Forderungskonto und einschließlich der Umsatzsteuer in das Aktenkonto verbucht. Die Kostenrechnung an den Schuldner oder an Dritte enthält keine Berechnung der Umsatzsteuer. In der Vergütungsberechnung an den Mandanten wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.Das Programm ermittelt die anfallenden Gebühren automatisch. Im Betrag bereits enthalten ist die Post- und Telekommunikationspauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG.Es kann gewählt werden, dass die Verzinsung der Gebühr nach Ablauf der Mahnfrist berechnet wird.Ist diese Einstellung gewählt, werden die Rechtsanwaltsgebühren in das Forderungskonto gebucht. Der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Forderungskonto kann ausgewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300, 1008 VV RVG vor. Aus dem Drop-down-Menü können alternative Buchungstexte gewählt werden. Buchungstexte können nach Bedarf selbst angelegt werden. Zum Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Buchungstextes steht Kanzlei, Standardtexte zur Verfügung. Dort Zwangsvollstreckung, Forderungskonto, Foko buchen, Buchungstext ZV.Ist diese Einstellung gewählt, werden die Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto gebucht. Wird mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet, werden die Gebühren im Aktenkonto nur informatorisch vermerkt, nicht jedoch verbucht. Über das Auswahlmenü kann der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto ausgewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300, 1008 VV RVG vor.Es kann ein abweichender Briefkopf für die Maßnahme gewählt werden.Die Anzahl der auszudruckenden Exemplare des Mahnschreibens kann hier gewählt werden.Auch wenn in den Druckeinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck nicht gewählt ist, wird vor dem Ausdruck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind. Zu druckende Dokumente können auf diese Weise vor dem Ausdruck bearbeitet werden. Im Textbearbeitungsfenster werden die Dokumente aufgerufen, bevor Sie gedruckt werden. Das Fenster wird unabhängig davon aufgerufen, ob die Maßnahme direkt aus der Zwangsvollstreckung oder in eine Briefdatei gedruckt wird. Platzhalter und Einfügungen sind hier bereits enthalten. Jedes erstellte Dokument wird gesondert angezeigt. Die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Texten entspricht der in jedem anderen Textverarbeitungsprogramm, wie z. B. in der Kanzlei-Textverarbeitung.Das vorgerichtliche Mahnschreiben wird automatisch in die E-Akte gespeichert. An dieser Stelle kann das Ablegen in einen bestimmten Unterordner eingestellt werden.Es kann gewählt werden, ob ein Übersendungsanschreiben an den Mandanten zusätzlich zur Erstellung der Maßnahme erzeugt werden soll.In der Auswahlliste Mandant wird der Empfänger des Anschreibens bestimmt.Im Bereich Adresse wird die Adressnummer des in Foko anlegen erfassten ersten Gläubigers vorgeschlagen. Sofern im Adressfenster festgelegt wurde, dass die Korrespondenz mit dem gesetzlichen Vertreter erfolgen soll, wird das Schreiben automatisch an den Vertreter gerichtet. Wurde zur Akte ein Sachbearbeiter erfasst, wird das Schreiben zu dessen Händen versandt, sofern zur Adresse das Kennzeichen M vermerkt wurde.Im Bereich Adresse wird die Adressnummer des in Foko anlegen erfassten ersten Gläubigers vorgeschlagen. Sofern im Adressfenster festgelegt wurde, dass die Korrespondenz mit dem gesetzlichen Vertreter erfolgen soll, wird das Schreiben automatisch an den Vertreter gerichtet. Wurde zur Akte ein Sachbearbeiter erfasst, wird das Schreiben zu dessen Händen versandt, sofern zur Adresse das Kennzeichen M vermerkt wurde.Standardmäßig vorgeschlagen wird der Mandantenbetreff, der bei der Aktenanlage für den Auftraggeber eingetragen wurde. Ist in der Akte kein Mandantenbetreff hinterlegt, wird kein Betreff zur Auswahl angeboten.Die Textauswahl für das Übersendungsanschreiben enthält die Texte textz6, Übersendungsanschr. und textz6a, ausführl. Übersnd.anschr. für Übersendungsanschreiben mit Kostennote. Über den Pfeil nach unten öffnet sich die Textauswahl. Über den Editierbutton können der Auswahlliste weitere individuelle Texte hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Kanzlei / Standardtexte bearbeitet werden.Über den Vorschau-Button wird eine Textvorschau des markierten Textes angezeigt.Aus der Liste der Grußformeln kann die zu verwendende gewählt werden. Pfeil nach unten öffnet die Auswahlliste. Über den Editierbutton können der Liste weitere individuelle Grußformeln hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Schriftverkehr / Standardtexte / Grußformeln bearbeitet werden.Diese Einstellung wird gewählt, um dem Übersendungsanschreiben an den Mandanten eine Vergütungsberechnung beizufügen. Zu beachten ist, dass es sich bei mehreren zu einer Akte durchgeführten Maßnahmen trotzdem nur um eine Angelegenheit i. S. d. § 18 RVG handeln kann, für welche dann auch nur eine Vergütungsberechnung erstellt werden darf. Hat der Mandant seinen Sitz im Ausland und ist in der Adresse sowohl ein Auslandskennzeichen als auch eine USt-ID hinterlegt, wird die USt-ID des Mandanten der Vergütungsberechnung beigefügt. Ebenso wird in der Vergütungsberechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen und ein Hinweis zur Steuerschuldverlagerung gegeben. Ist in der Mandantenadresse eine USt-ID nicht hinterlegt, wird eine Bruttorechnung mit Ausweis der USt erstellt.Die durch die Maßnahmen entstandenen Kosten können dem Mandanten in Rechnung gestellt und in die OP-Liste gebucht werden. Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird, können die Rechtsanwaltskosten nur dann in die OP-Liste gebucht werden, wenn sie auch ins Aktenkonto gebucht werden. Es wird automatisch eine Rechnungsnummer vergeben, die in die Überschrift der Vergütungsberechnung gedruckt wird. Zu bedenken ist, dass eine solche fortlaufende Rechnungsnummernvergabe im Regelfall gem. § 14 UStG zwingend vorgeschrieben ist. Ausnahmen liegen bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 EUR vor.Das vorgerichtliche Mahnschreiben wird automatisch in die E-Akte gespeichert. An dieser Stelle kann das Ablegen in einen bestimmten Unterordner eingestellt werden.In denjenigen Modulen, in denen eine solche Datei erstellt werden kann, erfolgt die Übergabe des Dokumentes in die Briefdateiverwaltung über eine gesonderte Option bzw. mit Microsoft Word als bevorzugter Textverarbeitung über die Schaltfläche tvword ewf.png .Diese Option wird gewählt, wenn das Dokument über den E-Brief gesendet werden soll. Damit entfällt eine Übergabe an Outlook. Der E-Brief öffnet sich automatisch zur weiteren Bearbeitung. Das entsprechende Dokument ist dem E-Brief als PDF-Dokument beigefügt.Das vorgerichtliche Mahnschreiben / Übersendungsanschreiben kann auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.Elektronischer Versand eines Dokuments mit Anlagen im Originalformat als E-Mail, E-Brief, beA-, WebAkten-Nachricht oder an die RA-MICRO App.Der Druckvorgang wird gestartet. Auch wenn in den Druckereinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck nicht gewählt ist, wird vor dem Druck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind.Hierüber kann für die aktuelle Maßnahme Veränderungen bei der Druckerwahl, Rand, Schriftart und Schriftgröße sowie der Briefkopf individuell angepasst werden.In denjenigen Modulen, in denen eine solche Datei erstellt werden kann, erfolgt die Übergabe des Dokumentes in die Briefdateiverwaltung über eine gesonderte Option bzw. mit Microsoft Word als bevorzugter Textverarbeitung über die Schaltfläche tvword ewf.png .Diese Option wird gewählt, wenn das Dokument über den E-Brief gesendet werden soll. Damit entfällt eine Übergabe an Outlook. Der E-Brief öffnet sich automatisch zur weiteren Bearbeitung. Das entsprechende Dokument ist dem E-Brief als PDF-Dokument beigefügt.Das vorgerichtliche Mahnschreiben / Übersendungsanschreiben kann auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.Elektronischer Versand eines Dokuments mit Anlagen im Originalformat als E-Mail, E-Brief, beA-, WebAkten-Nachricht oder an die RA-MICRO App.Der Druckvorgang wird gestartet. Auch wenn in den Druckereinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck nicht gewählt ist, wird vor dem Druck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendetMahnschreiben.png

Hat der Schuldner auf einen Zahlungsanspruch des Gläubigers hin trotz Fälligkeit der Forderung nicht gezahlt, kann mit Hilfe der Programmfunktion Mahnschreiben  unter erneuter Fristsetzung und unter Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall der Nichtzahlung zum Fristablauf gemahnt werden.

Anders als bei der Vollstreckungsandrohung handelt es sich beim Mahnschreiben um eine Zahlungsaufforderung bei noch nicht titulierter Forderung.

Zugleich mit dem Mahnschreiben kann ein Übersendungsanschreiben erstellt und auf Wunsch mit einer Vergütungsberechnung versehen werden. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren können ins Aktenkonto und / oder Forderungskonto gebucht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für das Mahnschreiben einen Überweisungsträger zu drucken, der dem Mahnschreiben beigefügt wird.

Das Übersendungsanschreiben kann mittels diverser Versandwege oder, sofern bereits ein spezifischer E-Mandantenpostweg in der Adresse hinterlegt ist, über eine universelle Schaltfläche per E-Brief, E-Mail oder WebAkte verschickt werden.

Funktionen in der Toolbar

Einzelerstellung

Ermöglicht die Erstellung eines Zwangsvollstreckungsauftrages für eine einzelne Akte.

Stapelerstellung

Hauptartikel → Mahnschreiben - Stapelerstellung

Druckeinstellungen

Hauptartikel → Druckereinstellungen

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

In dieses Feld kann die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos oder Unterkontos eingegeben werden. Ist diese nicht bekannt, kann das Programm sie ermitteln. Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und Unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Aktenablage  bei den Ablageeinstellungen  als nicht zu löschen ausgewählt wurden.

Schuldner

Sind in Foko anlegen  mehrere Schuldner erfasst, kann aus der Auswahlliste ein Schuldner gewählt werden, gegen den die Maßnahme erstellt werden soll. Sind in der Akte mehrere Schuldner vorhanden, wird standardmäßig vorgeschlagen, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen. Die anfallenden Kosten können auch nur einem einzelnen Schuldner berechnet werden.

Adresse

Hier wird die Adressnummer des gewählten Schuldners eingelesen. Soll das Mahnschreiben an einen anderen Adressaten gerichtet werden, kann die vorgeschlagene Adressnummer überschrieben werden. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden.

Betreff

Da das Mahnschreiben an den Gegner gerichtet ist, schlägt das Programm den in der Akte beim Gegner hinterlegten Gegnerbetreff vor, soweit ein solcher Betreff hinterlegt ist. Ist kein Gegnerbetreff vorhanden wird grundsätzlich kein Betreff vorgeschlagen. Es ist an dieser Stelle jedoch auch möglich, den Mandantenbetreff zu wählen, soweit ein solcher vorhanden ist. Die Auswahl ist ausgegraut, wenn ein entsprechender Betreff in der Akte nicht hinterlegt ist. Der gewählte Betreff wird bei der nächsten Antragstellung voreingestellt.

Zusatzbetreff

Das Programm erzeugt einen eigenen Zwangsvollstreckungsbetreff, der in das Mahnschreiben übernommen wird, soweit die Berücksichtigung des Zusatzbetreffs nicht in den Grundeinstellungen der ZV abgewählt wurde.

Textbaustein

Die Textauswahl für das Mahnschreiben enthält den Standardtext textz20, vorgerichtl. Mahnschreiben. Über den Pfeil nach unten öffnet sich die Textauswahl. Über den Editierbutton können der Auswahlliste weitere individuelle Texte hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Schriftverkehr / Standardtexte bearbeitet werden. Fällt das Fristende des Platzhalters ^Frist auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, wird es vom Programm automatisch auf den nächsten Werktag vorgetragen.

Vorschau

Über den Vorschau-Button wird eine Textvorschau des markierten Textes angezeigt.

Mahnfrist

Die für das Mahnschreiben gewünschte Mahnfrist kann festgelegt werden. Automatisch vorgeschlagen wird die im Platzhalter ^Frist  aus dem Standardtext hinterlegte Frist.

Grußformel

Aus der Liste der Grußformeln kann die zu verwendende gewählt werden. Pfeil nach unten öffnet die Auswahlliste. Über den Editierbutton können der Liste weitere individuelle Grußformeln hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Kanzlei / Standardtexte / Grußformeln  bearbeitet werden.

RA-Gebühren berechnen

Die Einstellung wird aktiviert, wenn die Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden sollen. Zusätzlich besteht für Akten, die die Anwendung früherer Gebührenvorschriften zulassen, eine Auswahlmöglichkeit.

Gegenstandswert

Der vorgeschlagene Gegenstandswert richtet sich nach dem Betrag der im Forderungskonto aufgeführten Hauptforderung. Der angegebene Gegenstandswert kann mit dem zutreffenden Betrag überschrieben werden, wenn die Maßnahme nur wegen eines Teilbetrages erlassen werden soll.

Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

Als Verfahrensgebühr wird die Mittelgebühr gemäß § 13 Nr. 2300 VV RVG vorgeschlagen, ggf. mit einer Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG, wenn in den Stammdaten mehrere Gläubiger vermerkt sind.

Mehrwertsteuersatz

Ist in den Akten  vermerkt worden, dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Rechtsanwaltskosten ohne Umsatzsteuer in das Forderungskonto und einschließlich der Umsatzsteuer in das Aktenkonto verbucht. Die Kostenrechnung an den Schuldner oder an Dritte enthält keine Berechnung der Umsatzsteuer. In der Vergütungsberechnung an den Mandanten wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.

Summe RA-Gebühren

Das Programm ermittelt die anfallenden Gebühren automatisch. Im Betrag bereits enthalten ist die Post- und Telekommunikationspauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG.

Verzinsung der Gebühr nach Ablauf der Mahnfrist

Es kann gewählt werden, dass die Verzinsung der Gebühr nach Ablauf der Mahnfrist berechnet wird.

Foko buchen

Ist diese Einstellung gewählt, werden die Rechtsanwaltsgebühren in das Forderungskonto gebucht. Der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Forderungskonto kann ausgewählt werden.

Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300, 1008 VV RVG vor. Aus dem Drop-down-Menü können alternative Buchungstexte gewählt werden. Buchungstexte können nach Bedarf selbst angelegt werden. Zum Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Buchungstextes steht Kanzlei, Standardtexte  zur Verfügung. Dort Zwangsvollstreckung, Forderungskonto, Foko buchen, Buchungstext ZV.

Aktenkonto speichern

Ist diese Einstellung gewählt, werden die Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto gebucht. Wird mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet, werden die Gebühren im Aktenkonto nur informatorisch vermerkt, nicht jedoch verbucht.

Über das Auswahlmenü kann der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto ausgewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300, 1008 VV RVG vor.

Briefkopf

Es kann ein abweichender Briefkopf für die Maßnahme gewählt werden.

Anzahl Ausdrucke

Die Anzahl der auszudruckenden Exemplare des Mahnschreibens kann hier gewählt werden.

Druckeinstellungen

Auch wenn in den Druckeinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck  nicht gewählt ist, wird vor dem Ausdruck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind.

Zu druckende Dokumente können auf diese Weise vor dem Ausdruck bearbeitet werden.

Im Textbearbeitungsfenster werden die Dokumente aufgerufen, bevor Sie gedruckt werden. Das Fenster wird unabhängig davon aufgerufen, ob die Maßnahme direkt aus der Zwangsvollstreckung oder in eine Briefdatei gedruckt wird. Platzhalter und Einfügungen sind hier bereits enthalten. Jedes erstellte Dokument wird gesondert angezeigt. Die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Texten entspricht der in jedem anderen Textverarbeitungsprogramm, wie z. B. in der Kanzlei-Textverarbeitung.

E-Akte Unterordner

Das vorgerichtliche Mahnschreiben wird automatisch in die E-Akte  gespeichert. An dieser Stelle kann das Ablegen in einen bestimmten Unterordner eingestellt werden.

Übersendungsanschreiben Mandant

Es kann gewählt werden, ob ein Übersendungsanschreiben an den Mandanten zusätzlich zur Erstellung der Maßnahme erzeugt werden soll.

Mandant

In der Auswahlliste Mandant  wird der Empfänger des Anschreibens bestimmt.

Adresse Übersendungsanschreiben

Im Bereich Adresse  wird die Adressnummer des in Foko anlegen  erfassten ersten Gläubigers vorgeschlagen. Sofern im Adressfenster  festgelegt wurde, dass die Korrespondenz mit dem gesetzlichen Vertreter erfolgen soll, wird das Schreiben automatisch an den Vertreter gerichtet.

Wurde zur Akte ein Sachbearbeiter erfasst, wird das Schreiben zu dessen Händen versandt, sofern zur Adresse das Kennzeichen M  vermerkt wurde.

Betreff Übersendungsanschreiben

Standardmäßig vorgeschlagen wird der Mandantenbetreff, der bei der Aktenanlage für den Auftraggeber eingetragen wurde. Ist in der Akte kein Mandantenbetreff hinterlegt, wird kein Betreff zur Auswahl angeboten.

Textbaustein Übersendungsanschreiben

Die Textauswahl für das Übersendungsanschreiben enthält die Texte textz6, Übersendungsanschr. und textz6a, ausführl. Übersnd.anschr. für Übersendungsanschreiben mit Kostennote. Über den Pfeil nach unten öffnet sich die Textauswahl. Über den Editierbutton können der Auswahlliste weitere individuelle Texte hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Kanzlei / Standardtexte  bearbeitet werden.

Vorschau Übersendungsanschreiben

Über den Vorschau-Button wird eine Textvorschau des markierten Textes angezeigt.

Grußformel Übersendungsanschreiben

Aus der Liste der Grußformeln kann die zu verwendende gewählt werden. Pfeil nach unten öffnet die Auswahlliste. Über den Editierbutton können der Liste weitere individuelle Grußformeln hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im Modul Schriftverkehr / Standardtexte / Grußformeln  bearbeitet werden.

Rechnung an Mandant erstellen

Diese Einstellung wird gewählt, um dem Übersendungsanschreiben an den Mandanten eine Vergütungsberechnung beizufügen.

Zu beachten ist, dass es sich bei mehreren zu einer Akte durchgeführten Maßnahmen trotzdem nur um eine Angelegenheit i. S. d. § 18 RVG handeln kann, für welche dann auch nur eine Vergütungsberechnung erstellt werden darf.

Hat der Mandant seinen Sitz im Ausland und ist in der Adresse sowohl ein Auslandskennzeichen als auch eine USt-ID hinterlegt, wird die USt-ID des Mandanten der Vergütungsberechnung beigefügt. Ebenso wird in der Vergütungsberechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen und ein Hinweis zur Steuerschuldverlagerung gegeben.

Ist in der Mandantenadresse eine USt-ID nicht hinterlegt, wird eine Bruttorechnung mit Ausweis der USt erstellt.

Buchung in OP-Liste

Die durch die Maßnahmen entstandenen Kosten können dem Mandanten in Rechnung gestellt und in die OP-Liste gebucht werden.

Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird, können die Rechtsanwaltskosten nur dann in die OP-Liste gebucht werden, wenn sie auch ins Aktenkonto gebucht werden.

Es wird automatisch eine Rechnungsnummer vergeben, die in die Überschrift der Vergütungsberechnung gedruckt wird. Zu bedenken ist, dass eine solche fortlaufende Rechnungsnummernvergabe im Regelfall gem. § 14 UStG zwingend vorgeschrieben ist. Ausnahmen liegen bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 EUR vor.

E-Akte Unterordner Übersendungsanschreiben

Das Übersendungsanschreiben wird automatisch in die E-Akte gespeichert. An dieser Stelle kann das Ablegen in einen bestimmten Unterordner festgelegt werden.

Funktionen in der Abschlussleiste

Die Abschlussleiste ist zweigeteilt. Um die Maßnahme abzuschließen, sind, soweit auch ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, beide Abschlussleisten zu betätigen. Dabei bestehen verschiedene Abhängigkeiten. Wird das Vorgerichtliche Mahnschreiben in die Briefdatei übergeben, kann das Übersendungsanschreiben auch nur in die Briefdatei übergeben werden. Die in der Briefdatei vorgenommenen Änderungen am Mahnschreiben könnten sonst keine Berücksichtigung finden. Ist in der Adresse des Mandanten ein E-Mandantenpostweg  hinterlegt, wird als Versandoption lediglich dieser in der Abschlussleiste des Übersemndungsanschreibens angezeigt.

Vorgerichtliches Mahnschreiben und Übersendungsanschreiben

Das Mahnschreiben kann in die Briefdatei übergeben werden, per E-Brief oder E-Mail versandt oder für den Postversand gedruckt werden.

Briefdatei

Z Briefdatei.png

In denjenigen Modulen, in denen eine solche Datei erstellt werden kann, erfolgt die Übergabe des Dokumentes in die Briefdateiverwaltung über eine gesonderte Option bzw. mit Microsoft Word als bevorzugter Textverarbeitung über die Schaltfläche Z Briefdatei 2.png .

Da die Briefdateiverwaltung keinen endgültigen Speicher darstellt, sollte sie optimalerweise am Ende des Arbeitstages geleert sein. RA-MICRO "kennt" hierfür einen Automatismus: Wird eine Briefdatei in Microsoft Word (kurz MS Word) bzw. in der KTV (Kanzlei-Textverarbeitung) geladen, über RA-MICRO Drucken bzw. Datei, Drucken gedruckt und zusätzlich als Druckdatei gespeichert, wird sie automatisch in die Druckdateiverwaltung verschoben.

E-Brief

Z E Brief Ok.png

Diese Option wird gewählt, wenn das Dokument über den E-Brief gesendet werden soll. Damit entfällt eine Übergabe an Outlook. Der E-Brief öffnet sich automatisch zur weiteren Bearbeitung. Das entsprechende Dokument ist dem E-Brief als PDF-Dokument beigefügt.

E-Mail

Z Senden Ok.png

Das vorgerichtliche Mahnschreiben / Übersendungsanschreiben kann auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.

E-Versand

Hauptartikel → E-Versand

OK, Drucken und Schließen

Z Drucken Ok.png

Der Druckvorgang wird gestartet. Auch wenn in den Druckereinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck  nicht gewählt ist, wird vor dem Druck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.