Notar Kostenrechnung (Textbausteine): Unterschied zwischen den Versionen

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===Briefkopf===
 
===Briefkopf===
Ist in den Einstellungen Gebühren/Kosten_Druck_Schriftart und Briefkopf ein Briefkopf für Notarkostenrechnung hinterlegt, wird dieser hier standardmäßig vorgeschlagen. Es kann für die jeweils aktuelle Rechnung auch ein anderer Briefkopf gewählt werden.
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Ist in den [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Einstellungen_Geb%C3%BChren/Kosten_Druck Gebühren-Einstellungen / Druck / Schriftart und Briefkopf] ein Briefkopf für Notarkostenrechnung hinterlegt, wird dieser hier standardmäßig vorgeschlagen. Es kann für die jeweils aktuelle Rechnung auch ein anderer Briefkopf gewählt werden.
  
 
===Einleitungstext / Berechnungsgrundlage / Schlusstext / Grußformel===
 
===Einleitungstext / Berechnungsgrundlage / Schlusstext / Grußformel===
Textbausteine können hinzu- oder abgewählt werden. Die gesetzten Textbausteine werden pro Benutzer gemerkt und stehen bei jedem Neuaufruf des Programms automatisch zur Verfügung. Über den Editiermodus können weitere Textbausteine der Auswahlmaske hinzugefügt werden.
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Textbausteine können hinzu- oder abgewählt werden. Die gewählten Textbausteine werden pro Benutzer gemerkt und stehen bei jedem Neuaufruf des Programms automatisch zur Verfügung. Über den Editiermodus [[Datei:Z_3P.png]] können weitere Textbausteine zusammen mit einer selbst zu wählenden Bezeichnung der Auswahlmaske hinzugefügt werden.
  
 
===Rechtsbehelfsbelehrung===
 
===Rechtsbehelfsbelehrung===
Es steht ferner eine Auswahlliste Rechtsbehelfsbelehrung zur Verfügung. Seit 01.01.2014 bestimmt § 7 a GNotKG eine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung auf notariellen Kostenberechnungen.
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Es steht ferner eine Auswahlliste ''Rechtsbehelfsbelehrung'' zur Verfügung. Seit 01.01.2014 bestimmt § 7 a GNotKG eine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung auf notariellen Kostenrechnungen.
Vor der ersten Nutzung der im Lieferumfang von RA-MICRO enthaltenen Textbausteine müssen diese über die Programmfunktion Standardtexte, Textbausteinaktualisierung des Moduls Schriftverkehr übernommen und um das für den Notar zuständige Landgericht ergänzt werden. Die Ergänzung des zuständigen Landgerichts kann aber auch später in der Auswahlliste Rechtsbehelfsbelehrung mit Text bearbeiten erfolgen.
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Vor der ersten Nutzung der im Lieferumfang von RA-MICRO enthaltenen Textbausteine müssen diese über die Programmfunktion [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Standardtexte Standardtexte], [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Standardtexte#Textbausteinaktualisierung Textbausteinaktualisierung] des Moduls [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kategorie:Kanzlei Kanzlei] übernommen und um das für den Notar zuständige Landgericht ergänzt werden. Die Ergänzung des zuständigen Landgerichts kann aber auch später in der Auswahlliste ''Rechtsbehelfsbelehrung'' mit ''Text bearbeiten'' erfolgen.
  
 
===Anlage===
 
===Anlage===
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===Geschäftswert===
 
===Geschäftswert===
Mit Auswahl der Funktion Geschäftswert vor Rechnungskörper wird dieser oberhalb des Rechnungskörpers in der Rechnung angezeigt. Entfernt man den Haken, wird der Geschäftswert als Anlage zur Rechnung angefügt.
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Mit Auswahl der Funktion ''Geschäftswert vor Rechnungskörper'' wird dieser oberhalb des Rechnungskörpers in der Rechnung angezeigt. Entfernt man den Haken, wird der Geschäftswert als Anlage zur Rechnung angefügt.
  
 
===Rechenblatt zu Tatbeständen drucken===
 
===Rechenblatt zu Tatbeständen drucken===
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===Hinweisfenster===
 
===Hinweisfenster===
Über das   wird das Hinweisfenster geöffnet. Die noch vorhandenen Hinweise können in einer Liste eingesehen werden. Sofern ein Verarbeitungshinweis behoben wurde, wird der Hinweis aus der Liste gelöscht.
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Über das [[Datei:GNotKG_Hinweis.png]] wird das Hinweisfenster geöffnet. Die noch vorhandenen Hinweise können in einer Liste eingesehen werden. Sofern ein Verarbeitungshinweis behoben wurde, wird der Hinweis aus der Liste gelöscht.
  
 
===KostO starten===
 
===KostO starten===
Sofern der Auftrag vor dem Inkrafttreten des GNotKG angenommen ist, kann über diese Schaltfläche die Abrechnung nach KostO gestartet werden.
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Sofern der Auftrag vor dem Inkrafttreten des GNotKG angenommen ist, kann über diese Schaltfläche die Abrechnung nach [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Notar_Kostenrechnung_(Buchung/Druck)#KostO_starten KostO] gestartet werden.
  
 
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===Zurück===
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===Weiter===
 
===Weiter===
Weiter wechselt zu Buchung/Druck.
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''Weiter'' wechselt zu [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Notar_Kostenrechnung_(Buchung/Druck) Buchung/Druck].
  
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==Weitere Funktionen und Erklärungen==
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===XRechnungserstellung===
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In der XRechnung wird diese Seite übersprungen, weil für das elektronische Rechnungsformat keine derartigen Formatierungen benötigt werden.
  
 
[[Category:Gebühren]]
 
[[Category:Gebühren]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2022, 16:50 Uhr

Hauptseite > Gebühren > Notar Kostenrechnung (Textbausteine)

Notar Kostenrechnung (Textbausteine)


Kategorie: Gebühren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Funktionen im Bearbeitungsbereich

GNotKG Textbausteine.png

Briefkopf

Ist in den Gebühren-Einstellungen / Druck / Schriftart und Briefkopf ein Briefkopf für Notarkostenrechnung hinterlegt, wird dieser hier standardmäßig vorgeschlagen. Es kann für die jeweils aktuelle Rechnung auch ein anderer Briefkopf gewählt werden.

Einleitungstext / Berechnungsgrundlage / Schlusstext / Grußformel

Textbausteine können hinzu- oder abgewählt werden. Die gewählten Textbausteine werden pro Benutzer gemerkt und stehen bei jedem Neuaufruf des Programms automatisch zur Verfügung. Über den Editiermodus Z 3P.png können weitere Textbausteine zusammen mit einer selbst zu wählenden Bezeichnung der Auswahlmaske hinzugefügt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Es steht ferner eine Auswahlliste Rechtsbehelfsbelehrung zur Verfügung. Seit 01.01.2014 bestimmt § 7 a GNotKG eine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung auf notariellen Kostenrechnungen. Vor der ersten Nutzung der im Lieferumfang von RA-MICRO enthaltenen Textbausteine müssen diese über die Programmfunktion Standardtexte, Textbausteinaktualisierung des Moduls Kanzlei übernommen und um das für den Notar zuständige Landgericht ergänzt werden. Die Ergänzung des zuständigen Landgerichts kann aber auch später in der Auswahlliste Rechtsbehelfsbelehrung mit Text bearbeiten erfolgen.

Anlage

Es kann gewählt werden, ob die abgerechneten Auslagen als Anlage – ggf. mit Aufschlüsselung der Einzelpositionen – mit angefügt werden soll.

Geschäftswert

Mit Auswahl der Funktion Geschäftswert vor Rechnungskörper wird dieser oberhalb des Rechnungskörpers in der Rechnung angezeigt. Entfernt man den Haken, wird der Geschäftswert als Anlage zur Rechnung angefügt.

Rechenblatt zu Tatbeständen drucken

Sofern die Rechenblätter für KV 22110 oder 26002 verwendet bzw. bearbeitet wurden, können diese hier einzeln der Rechnung als Anlage zugefügt werden.

Vorschau

Hier wird die aktuelle Rechnung als Vorschau angezeigt. Für die Anzeige wird der Direktdruck-Briefkopf verwendet.

Funktionen in der Abschlussleiste

Hinweisfenster

Über das GNotKG Hinweis.png wird das Hinweisfenster geöffnet. Die noch vorhandenen Hinweise können in einer Liste eingesehen werden. Sofern ein Verarbeitungshinweis behoben wurde, wird der Hinweis aus der Liste gelöscht.

KostO starten

Sofern der Auftrag vor dem Inkrafttreten des GNotKG angenommen ist, kann über diese Schaltfläche die Abrechnung nach KostO gestartet werden.

Zurück

Zurück wechselt zu Rechnungskörper.

Weiter

Weiter wechselt zu Buchung/Druck.

Weitere Funktionen und Erklärungen

XRechnungserstellung

In der XRechnung wird diese Seite übersprungen, weil für das elektronische Rechnungsformat keine derartigen Formatierungen benötigt werden.