Protokoll noch einmal drucken: Unterschied zwischen den Versionen

(Allgemeines)
(Funktionen in der Toolbar)
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
==Funktionen in der Toolbar==
 
==Funktionen in der Toolbar==
 
+
===Löschen===
 +
Löscht die gewählte Datei. Zur Auswahl stehen alle gespeicherten Protokolle, aufgelistet im Anzeigebereich der vorhandenen Protokolle unten links in dieser Maske.
  
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==

Version vom 6. Juni 2017, 11:10 Uhr

Allgemeines

Für jede Datei, die an das Mahngericht übermittelt werden soll, wird für die Handakte ein Protokoll über den Dateiinhalt erstellt und gedruckt.

Dieses Protokoll dient dem späteren Vergleich mit dem Empfangsprotokoll (Quittungsdatei), welches nach Übermittlung der Dateien an das Mahngericht von diesem erstellt und übermittelt wird. Beide Nachrichten enthalten Kontrollsummen des übermittelten Dateiinhaltes, die übereinstimmen müssen. Dies ist eine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich Vollständigkeit der übermittelten und verarbeiteten Daten. Sofern Abweichungen vorliegen, müssen diese direkt mit dem entsprechenden Mahngericht abgeklärt werden.

Der Umfang des Protokolls wird in den Einstellungen des E-Mahnverfahrens auf der Karteikarte Drucken festgelegt. Zur Auswahl stehen: Inhalt der Datei für das Mahngericht drucken oder Liste der Anträge an das Mahngericht drucken.

Das Protokoll kann zu einem späteren Zeitpunkt über die Funktion Protokoll noch einmal drucken erneut gedruckt, eingesehen oder gelöscht werden. Diese Funktion steht über E-Mahnverfahren/Extras zur Verfügung.

Funktionen in der Toolbar

Löschen

Löscht die gewählte Datei. Zur Auswahl stehen alle gespeicherten Protokolle, aufgelistet im Anzeigebereich der vorhandenen Protokolle unten links in dieser Maske.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste