RA-/Notarkosten (FIBU): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Module Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Außerdem über die '' Kostensollstellung'' [[Datei:TK_Kostensollstellung.png]]. Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der ''Zwangsvollstreckung'' heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll.
 
Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Module Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Außerdem über die '' Kostensollstellung'' [[Datei:TK_Kostensollstellung.png]]. Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der ''Zwangsvollstreckung'' heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll.
 
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'''Korrektur der RA-/Notarkosten'''
 
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Version vom 18. September 2017, 10:57 Uhr

Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchungsart > RA-/Notarkosten

8 RA-/Notarkosten

Diese Buchungsart (Betrag mit folgendem S oder - Zeichen) erzeugt eine Gebührensollstellung im Aktenkonto. Eine Buchung im Journal erfolgt nicht.

Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Module Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Außerdem über die Kostensollstellung TK Kostensollstellung.png. Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der Zwangsvollstreckung heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll.

Korrektur der RA-/Notarkosten

Die Korrektur der Gebührensollstellung ist mit der Buchungsart Storno Gebührensollstellung (FIBU) durchzuführen. Die Offene Posten-Liste kann hierbei gleichzeitig korrigiert werden.

Eine Korrektur der Sollstellung wird in der Regel automatisch erzeugt, indem im Modul Gebühren/Kosten die Programmfunktion Korrekturrechnung aufgerufen wird.