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Sicherungskopien übertragen

Allgemeines

Eine bereits übertragene Datei kann bei Bedarf aus der Sicherungskopie reproduziert und erneut zur Verfügung gestellt werden. Die Funktion Sicherungskopie übertragen steht über E-Mahnverfahren/Extras zur Verfügung.

Es kann die gesamte Antragsdatei oder nur ein Teil derselben ausgewählt und zur erneuten Übermittlung an das Mahngericht aufbereitet werden.

Nach Bestätigung der getroffenen Auswahl wird die Sicherungskopie in eine EDA-Datei gewandelt. Diese kann sodann über die Funktion E-Mahnverfahren/EGVP/Datei an EGVP übermitteln erneut an die Übermittlungssoftware (EGVP-Client, Governickus Communicator) übergeben werden. Für den Versand ist sodann wie bei der erstmaligen Übertragung an das Mahngericht zu verfahren.

Funktionen in der Toolbar

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste