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Sicherungskopien übertragen

Version vom 6. Juni 2017, 12:47 Uhr von TKähne (Diskussion | Beiträge) (Funktionen im Bearbeitungsbereich)

Allgemeines

Eine bereits übertragene Datei kann bei Bedarf aus der Sicherungskopie reproduziert und erneut zur Verfügung gestellt werden. Die Funktion Sicherungskopie übertragen steht über E-Mahnverfahren/Extras zur Verfügung.

Es kann die gesamte Antragsdatei oder nur ein Teil derselben ausgewählt und zur erneuten Übermittlung an das Mahngericht aufbereitet werden.

Nach Bestätigung der getroffenen Auswahl wird die Sicherungskopie in eine EDA-Datei gewandelt. Diese kann sodann über die Funktion E-Mahnverfahren/EGVP/Datei an EGVP übermitteln erneut an die Übermittlungssoftware (EGVP-Client, Governickus Communicator) übergeben werden.

Für den Versand ist wie bei der erstmaligen Übertragung an das Mahngericht zu verfahren.

Funktionen in der Toolbar

Löschen

Löscht die gewählte Datei. Zur Auswahl stehen alle gespeicherten Sicherungskopien, aufgelistet im Anzeigebereich unten links in dieser Maske.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Verzeichnisanzeige

Angezeigt werden die Sicherungsdateien der für das Gericht erstellten Anträge. Das Programm gibt hier bereits die richtigen Verzeichnisse vor.

Anzeigebereich

Die Sicherungskopie, die eingesehen, erneut übertragen oder gelöscht werden soll, kann gewählt werden. Anzeige des Inhalts des gewählten Begleitzettels.

Haben Sie in den Einstellungen E-Mahnverfahren auf der Karteikarte Drucken einen Protokolldruck gewählt, können Sie diesem Protokoll den Namen der Sicherungskopie entnehmen. Je nachdem, wie umfangreich das Protokoll sein soll, können Sie dort entscheiden, den gesamten Inhalt der Datei für das Mahngericht oder nur eine Liste der Anträge an das Mahngericht drucken zu lassen.

Funktionen in der Abschlussleiste