Sonstiges - Bescheinigung gemäß §17 DONot: Unterschied zwischen den Versionen

 
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In der hier einsehbaren und druckbaren Herstellerbescheinigung nach §§ 17 Abs. 1 und 23 Abs. 1 DONot wird bescheinigt, dass nachträgliche Änderungen von mit dem Druck abgeschlossenen Eintragungen nicht möglich sind und notwendige Korrekturen nur dergestalt ausgeführt werden können, dass sowohl Änderungen als auch die geänderten Inhalte sichtbar aufgeführt sind und ein Berichtigungsvermerk erstellt wird.
 
In der hier einsehbaren und druckbaren Herstellerbescheinigung nach §§ 17 Abs. 1 und 23 Abs. 1 DONot wird bescheinigt, dass nachträgliche Änderungen von mit dem Druck abgeschlossenen Eintragungen nicht möglich sind und notwendige Korrekturen nur dergestalt ausgeführt werden können, dass sowohl Änderungen als auch die geänderten Inhalte sichtbar aufgeführt sind und ein Berichtigungsvermerk erstellt wird.
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Aktuelle Version vom 9. Mai 2018, 11:21 Uhr

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Notariat Sonstiges Herstellerbescheinigung.png

In der hier einsehbaren und druckbaren Herstellerbescheinigung nach §§ 17 Abs. 1 und 23 Abs. 1 DONot wird bescheinigt, dass nachträgliche Änderungen von mit dem Druck abgeschlossenen Eintragungen nicht möglich sind und notwendige Korrekturen nur dergestalt ausgeführt werden können, dass sowohl Änderungen als auch die geänderten Inhalte sichtbar aufgeführt sind und ein Berichtigungsvermerk erstellt wird.


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