Teilzahlung

Hauptseite > Zwangsvollstreckung > Teilzahlung

Teilzahlung

Video: Teilzahlung
Kategorie: Zwangsvollstreckung
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Teilzahlung.png

Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden:

  • vorgerichtlicher Teilzahlungsvergleich,
  • vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung,
  • Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und
  • Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung.

Im Lieferumfang von RA-MICRO enthalten sind die Standardtexte textz50.txt und textz51.txt. Diese Standardtexte können beliebig bearbeitet und weitere Standardtexte für weitere Fallkonstellationen angelegt werden.


Die Gebühren für ein einfaches Schreiben gem. § 13 Nr. 2302 VV RVG, für die Tätigkeit in der ZV gem. § 13 Nr. 3309 VV RVG , eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2300 VV RVG, eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000 VV RVG und eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000, 1003 VV RVG können abgerechnet werden. Bei mehreren Mandanten kann auch abhängig von der Anzahl der Mandanten ein Vielfaches des einzelnen Gebührensatzes eingetragen werden.


Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden. Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist.

Funktionen in der Toolbar

Druckereinstellungen

Die → Einstellungen für den Drucker können Sie vor dem Druck aus den einzelnen Programmfunktionen heraus einsehen und für den Einzelfall Festlegungen treffen, die von den Grundeinstellungen abweichen.

Druckerwahl

Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll. Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.Zwangsvollstreckung Foko an Dritte senden Druckerwahl.png

Im Einzelfall können die Druckereinstellungen in diesem Eingabefenster geändert werden. Dauerhafte Änderungen sind in den → Einstellungen Zwangsvollstreckung vorzunehmen.

Innerhalb der Zwangsvollstreckung können die Druckereinstellungen auch mit STRG P gestartet werden.

Aktuelle Druckereinstellungen

Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den → Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.

Druckerwahl

Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Schacht (Seite 1)

Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Schacht (Folges.)

Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Briefkopfnummer

Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.

Rand

Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll.

Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.

Textbearbeitung vor Ausdruck

Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen