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Text im Texteingabefenster löschen (KTV): Unterschied zwischen den Versionen
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* Löschen des Textes bis zur aktuellen Zeile durch Eingabe von ''#'' am linken Rand des ''Texteingabefensters'', die aktuelle Zeile wird nicht gelöscht. | * Löschen des Textes bis zur aktuellen Zeile durch Eingabe von ''#'' am linken Rand des ''Texteingabefensters'', die aktuelle Zeile wird nicht gelöscht. | ||
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* Löschen des Textes ab der aktuellen Zeile durch Eingabe von ''##'' an linken Rand des ''Texteingabefensters'', die aktuelle Zeile wird gelöscht. | * Löschen des Textes ab der aktuellen Zeile durch Eingabe von ''##'' an linken Rand des ''Texteingabefensters'', die aktuelle Zeile wird gelöscht. | ||
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* Löschen des gesamten Textes durch Eingabe von ''###'' an linken Rand des ''Texteingabefensters'' oder über [[Datei:TK_Shift_F11.png]] | * Löschen des gesamten Textes durch Eingabe von ''###'' an linken Rand des ''Texteingabefensters'' oder über [[Datei:TK_Shift_F11.png]] |
Version vom 23. Januar 2018, 18:21 Uhr
Hauptseite > Schriftverkehr > KTV > Text im Texteingabefenster löschen (KTV)
Allgemeines
Die Kanzlei-Textverarbeitung verfügt über folgende Möglichkeiten, größere Textpassagen aus dem Texteingabefenster zu löschen:
1. Löschen der aktuellen Zeile über Tastaturkürzel
2. Mit Sicherheitsabfrage
- Löschen des Textes bis zur aktuellen Zeile durch Eingabe von # am linken Rand des Texteingabefensters, die aktuelle Zeile wird nicht gelöscht.
- Löschen des Textes ab der aktuellen Zeile durch Eingabe von ## an linken Rand des Texteingabefensters, die aktuelle Zeile wird gelöscht.