Treuhänderakte Rechnungslegung

Allgemeines

Datei:Datei:TA Rechnungslegung.gif

Mit der Programmfunktion Rechnungslegung werden anhand der erfassten Daten im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) sowie in der Anderkontenverwaltung die Verteilungsbeträge gemäß den Verteilungsquoten errechnet. Anschließend besteht die Möglichkeit, durch Überweisung die einzelnen Gläubiger auszuzahlen sowie die Treuhändervergütung vorzunehmen.


Funktionen in der Toolbar

Überweisung

Treuhändervergütung

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte/Adresse

Rücfkstellung Gerichtskosten

Die Höhe der Gerichtskosten wird eingegeben, die bei der Rechnungslegung berücksichtigt werden.

gemäß Beschluss vom

Das Datum des Gerichtsbeschlusses wird eingegeben.

Zahlungseingänge berücksichtigt von

Die Rechnungslegung wird für einen bestimmten Zeitraum erstellt. Das Datum wird festgelegt, ab wann die Zahlungseingänge für die Rechnungserstellung berücksichtigt werden sollen. Vom Programm wird standardmäßig das Datum der ältesten Buchung vorgeschlagen. Dieses Datum kann durch Überschreiben abgeändert werden.

Vorrangige Abtretungen/Pfändungen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfassten vorrangigen Abtretungen und/oder vorrangigen Pfändungen werden bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

Zinsen berücksichtigen

Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ausgewiesenen Zinsen werden in der Rechnungslegung berücksichtigt.

Bestrittene Beträge berücksichtigen

Die vom Schuldner bestrittenen Forderungen werden in der Rechnungslegung berücksichtigt. Ist diese Option gewählt, wird der bestrittene Betrag von der Forderung des Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe in der Rechnungslegung berücksichtigt.

Ausfallforderungen berücksichtigen

In der Rechnungslegung werden die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vermerkten Ausfallforderungen von der vom Gläubiger beanspruchten Forderung abgezogen. Sollen Ausfallforderungen nicht berücksichtigt werden und der volle Forderungsbetrag in die Rechnungslegung eingestellt werden, wird diese Option nicht gewählt.

Aufschiebend/auflösend bedingte Beträge berücksichtigen

Aufschiebend oder auflösend bedingte Beträge werden in der Rechnungslegung berücksichtigt. Ist diese Option gewählt, werden die entsprechenden Beträge von der Forderung des jeweiligen Gläubigers abgezogen und in dieser Höhe in der Rechnungslegung berücksichtigt.

Bonus berücksichtigen in Höhe von

Es wird festgelegt, in welcher Höhe (Prozentsatz) der dem Schuldner gemäß § 292 I InsO zustehende Bonus berück- sichtigt werden soll.

Wohlverhaltensperiode

Beabsichtigt der Schuldner, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, kann die geschätzte Dauer der Wohlverhaltensperiode in Jahren eingetragen werden. Wegen § 287 Abs.2 InsO schlägt das Programm hier 6 vor. War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, wird der Programmvorschlag mit einer 5 überschrieben. In der Rechnungslegung wird für die Dauer der Restschuldbefreiung eine Zeile ausgewiesen, in der Spalte Zeitraum werden die zeitlichen Daten angegeben. In der Spalte Verfahrensstand wird der Zeitraum mit [] Jahr WVP (= Wohlverhaltensperiode) bezeichnet.

Anderkonten

Die Salden aller Anderkonten werden aufgeführt.

Verteilungsbeträge (Zahlungsausgänge)

Funktionen in der Abchlussleiste

Speichern

Z Speichern.png

Speichert die Eingaben. Die Maske bleibt geöffnet. Auf diese Weise können mehrere Einkünfte oder Forderungen des Schuldners nacheinander eingetragen werden.

Drucken

VV TA drucken.gif

Die Druckparameter für das Vermögensverzeichnis der Treuhänderakte werden festgelegt.

Direktdruck

Der Druck erfolgt direkt auf den gewählten Drucker. Zusätzlich kann das Dokument auch in die Dokumentenverwaltung, E‑Akte archiviert werden.

Dokumentenverwaltung

Es erfolgt eine Archivierung in die E-Akte. Die Dokumentenverwaltung, E-Akte wird mit Korrespondenz/ Berichte des Treuhänders aufgerufen oder direkt die Kachel E-Akte.

OK

Z Ok.png

Die Eingabe wird gespeichert und das Fenster wird geschlossen.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Der Vorgang wird abgebrochen und das Fenster wird geschlossen.