Vorschussanforderung (FIBU)

Version vom 16. Juni 2017, 14:11 Uhr von DCamacho (Diskussion | Beiträge) (DCamacho verschob die Seite Vorschussanforderung (FiBu) nach Vorschussanforderung (FIBU))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchungsart > Vorschussanforderung

V Voschussanforderung

Bei dieser Buchungsart wird lediglich in der Betragsspalte des Aktenkontos ein Vermerk hinterlegt. Wahlweise kann dabei in die Offene Posten-Liste gebucht werden oder nicht.

Die Buchungsart steht nur für Aktenkonten, deren Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, zur Verfügung. Ist der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, ist die Buchungsart 9 Vorschussrechnung zu verwenden.

Der Saldo des Aktenkontos wird nicht verändert, da keine Gebührensollstellung erzeugt wird. Wenn der Mandant diese Vorschussanforderung zahlt, weist das Aktenkonto ein Guthaben an Gebühren aus und dieses wird bei der Endabrechnung über das Gebührenprogramm automatisch berücksichtigt.