Zwangsvollstreckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Formular ''Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen'' ist nunmehr über eine eigene Funktion ''ZV-Durchsuchung'' aufruf-, ausfüll- und versendbar.
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Das Formular ''Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen'' ist nunmehr über eine eigene Funktion ''ZV-Durchsuchung'' aufruf-, ausfüll- und versendbar. Diese Funktion beinhaltet das mit Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführte Formular.
  
 
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Daneben kann über die Funktion ''ZV-PfÜB'' weiterhin das mit ZVFV aus dem Jahr 2012 eingeführte und durch die am 29.11.2023 rechtswirksam verkündete Änderung des § 6 ZVFV bis nunmehr zum 31.08.2024 verlängerte Formular von 2013 ''Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung'' gewählt und bearbeitet werden:
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Version vom 14. Dezember 2023, 12:13 Uhr

Die folgende Zusammenfassung bietet kurze Antworten auf praxisrelevante Fragen, die unseren Fachleuten in der Zwangsvollstreckung häufig gestellt werden:

1. Neuer Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt.

Die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.

Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den Einstellungen Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier Basiszinstabelle fortschreiben zu wählen:


FAQ ZV1.png


Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:


FAQ ZV2.png



HINWEIS: Seit dem 01.01.2023 hat der Basiszinssatz wieder einen positiven Wert erreicht.


2. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

DAO Menü Icon.png

Das Formular Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen ist nunmehr über eine eigene Funktion ZV-Durchsuchung aufruf-, ausfüll- und versendbar. Diese Funktion beinhaltet das mit Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführte Formular.

DAO Allgemein.png

Daneben kann über die Funktion ZV-PfÜB weiterhin das mit ZVFV aus dem Jahr 2012 eingeführte und durch die am 29.11.2023 rechtswirksam verkündete Änderung des § 6 ZVFV bis nunmehr zum 31.08.2024 verlängerte Formular von 2013 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gewählt und bearbeitet werden:


3. ZV-Sonstige – EMA-Anfrage

Für den Textbaustein EMA-Anfrage über die Funktion ZV-Sonstige wird keine Adresse für das Einwohnermeldeamt vorgeschlagen. Aufgrund zahlreicher Gemeindegebietsreformen sind die Adressen der Einwohnermeldeämter programmseitig nicht ohne Weiteres ermittelbar. Die Adresse des zu verwendenden Einwohnermeldeamtes kann selbst angelegt oder direkt in das Adressvorschlagsfeld eingetragen werden.


FAQ ZV4.png