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Zwangsvollstreckung

Die folgende Zusammenfassung bietet kurze Antworten auf praxisrelevante Fragen, die unseren Fachleuten in der Zwangsvollstreckung häufig gestellt werden:

1. Neuer Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt.

Die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.

Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den Einstellungen Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier Basiszinstabelle fortschreiben zu wählen:


FAQ ZV1.png


Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:


FAQ ZV2.png



HINWEIS: Seit dem 01.01.2023 hat der Basiszinssatz wieder einen positiven Wert erreicht.


2. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

Das Formular Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen ist nunmehr über eine eigene Funktion ZV-Durchsuchung aufruf-, ausfüll- und versendbar.

FAQ ZV3.png


3. ZV-Sonstige – EMA-Anfrage

Für den Textbaustein EMA-Anfrage über die Funktion ZV-Sonstige wird keine Adresse für das Einwohnermeldeamt vorgeschlagen. Aufgrund zahlreicher Gemeindegebietsreformen sind die Adressen der Einwohnermeldeämter programmseitig nicht ohne Weiteres ermittelbar. Die Adresse des zu verwendenden Einwohnermeldeamtes kann selbst angelegt oder direkt in das Adressvorschlagsfeld eingetragen werden.


FAQ ZV4.png