Zahlung KFB mit Kostenzinsen (FIBU)

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K Zahlung KFB mit Kostenzinsen

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Die Buchungsart K Zahlung KFB mit Kostenzinsen ist für einen Zahlungseingang von Dritten bestimmt, in dem Kostenzinsen enthalten sind. Diese Buchung soll integriert in Journal, Aktenkonto und offene Posten erfolgen.

Bei dieser Buchungsart ist nur eine Einnahme (Betrag mit folgendem H) zulässig.

Je nach dem Saldo der Spalten für Auslagen und Gebühren des Aktenkontos wird der zu verzinsende Betrag zur Buchung als Auslagen, Gebühren oder Fremdgeld vorgeschlagen. Die Kostenzinsen werden als Gebühren vorgeschlagen, wenn sie der Kanzlei zustehen, sonst als Fremdgeld; wenn sie als Gebühren gebucht werden, wird automatisch eine zweite Buchung für die Sollstellung erzeugt.

Wenn sowohl der zu verzinsende Betrag als auch die Kostenzinsen als Fremdgeld zu buchen sind, wird der Gesamtbetrag als Fremdgeld gebucht und die Aufteilung ist aus der Buchung nicht ersichtlich. In diesem Fall kann der Zahlungseingang einfacher mit der Buchungsart 2 Zahlungseingang Dritter erfasst und dann auf eine Aufteilung verzichtet werden. Die Buchungsart K ist jedoch auch für diesen Fall zugelassen, damit Zahlungen mit Kostenzinsen, ohne dass die Buchungskraft vorher die zutreffende Buchungsart ermitteln muss, einheitlich mit einer Buchungsart erfasst werden können.

Beispiel:
Wenn für den zu verzinsenden Betrag von 450,00 bereits eine Sollstellung gebucht wurde und die Akte keine anderen Buchungen enthält, würden 450,00 auf Gebühren und 50,00 auf Fremdgeld vorgeschlagen, wenn von den oben abgebildeten Eingaben ausgegangen wird. Würde in derselben Konstellation Kostenzinsen an Mandanten wegnehmen gewählt und die Vorgaben bestätigt, würde in Journal und Aktenkonto ein Zahlungseingang von 450,00 auf Gebühren 19%, ein Zahlungseingang von 50,00 auf Gebühren 0% und nur im Aktenkonto eine Kostensollstellung von 50,00 mit 0% gebucht.