Hauptseite > Gebühren > Prozesskostenhilfe > Formular RVG-Freiheitsentziehung > Formular RVG-Freiheitsentziehung Kostenerfassung
Allgemeines
Erfassen Sie hier die einzelnen Rechnungsposten. Die entsprechende Gebührenhöhe wird einschließlich etwaiger Anrechnungen automatisch berechnet. Sofern Auslagen für Post/Telekommunikation, Fotokopien oder Reisekosten erfasst wurden, können Sie diese mittels Auswahl in besonderen Eingabemasken erfassen.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Regelvergütung anzeigen
Zeigt zusätzlich die Regelvergütung an.
Vergütung nach §§ 45, 49 (EUR)
In dieser Spalte wird die Höhe der einzelnen PKH-Gebühren ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt jeweils durch Bestätigung mit und setzt voraus, dass Sie zuvor einen konkreten Gebührentatbestand ausgewählt haben.
Der ausgewiesene Betrag kann nicht überschrieben werden!
Verfahrensgebühr
In dieser Zeile wählen Sie die betreffende Verfahrensgebühr aus. Klicken Sie hierzu auf um eine Auflistung der möglichen Verfahrensgebühren aufzurufen und aus dieser dann die einschlägige auszuwählen.
Terminsgebühr
Wählen Sie hier die angefallene Terminsgebühr aus. Über erhalten Sie eine Liste der zur Verfügung stehenden Gebühren.
Post- Telekommunikationsentgelte
Die Post- und Telekommunikationsentgelte werden ausgewählt, die mit abgerechnet werden sollen.
Einzelberechnung
Einzelberechnung (Nr. 7001 VV RVG) wird gewählt, sofern unter Kostenblatt bereits einzelne Positionen erfasst wurden. Mit Auswahl können diese Positionen aufgelistet werden und in die Kostenrechnung übernommen werden.
Pauschalsatz
Pauschalsatz wird gewählt, wenn die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG vom Programm berechnet werden soll.
Voreingestellt ist die jeweils günstigste Option: nämlich Einzelberechnung, wenn die bereits erfassten Auslagen mehr als 20 % der Gebühren (bzw. mehr als 20,- €) ausmachen und Pauschalsatz, wenn das Gegenteil der Fall ist.
Ablichtungen
Die Kosten für Ablichtungen können einzeln erfasst werden.
- Ablichtungen wird gewählt, wenn die Kopierkosten nicht pauschal erfasst werden sollen.
- Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG) wird gewählt, sofern unter Kostenblatt bereits einzelne Positionen erfasst wurden und diese in die Kostenrechnung übernommen werden sollen.
Erfassen
Öffnet Dokumentenpauschale gemäß 7000 Nr. 1 VV RVG.
Reisekosten/Honorarauslagen
Wenn unter Kostenblatt Reisekosten erfasst wurden, können diese hier mit abgerechnet werden. Mit Auswahl können die betreffenden Positionen aufgelistet werden, ausgewählt und in die Kostenrechnung übernommen.
Sofern unter Buchen Honorarauslagen auf das Aktenkonto gebucht wurden, können über Auswahl diejenigen ausgewählt werden, die in die Kostenrechnung übernommen werden sollen.
Es ist zu beachten, dass nur entweder Reisekosten oder Honorarauslagen in das Formular aufgenommen werden können.
Abzug gem. § 58 III RVG 0,00 € + anzurechnende Beratungshilfe 0,00 €
Hier werden die Beträge automatisch übernommen, die Sie in der vorherigen Maske - bei den Stammdaten - eingegeben haben. Es ist nicht möglich, an dieser Stelle selbstdefinierte Beträge einzugeben.
Erhobene Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) hierzu 19 %
Hier erfassen Sie Umsatzsteuer, die auf Ihre Netto-Vergütung erhoben werden soll. Den angezeigten Steuersatz können Sie, soweit dies erforderlich sein sollte, mit dem gewünschten Steuersatz überschreiben.
davon ab Vorschüsse und sonstige Zahlungen
Soweit Sie im 1. Arbeitsschritt Vorschüsse und sonstige Zahlungen erfasst haben, die auf Ihren Vergütungsanspruch anzurechnen sind, werden diese hier ausgewiesen.
Der angezeigte Anrechnungsbetrag kann in dieser Maske nicht abgeändert werden!
zu zahlender Betrag
Die Brutto-Vergütung abzüglich anzurechnender Vorschüsse und sonstiger Zahlungen ergibt schließlich den hier ausgewiesen zu zahlenden Betrag.
Funktionen in der Abschlussleiste
Zurück
Öffnet das Fenster Formular_RVG-Freiheitsentziehung.
Weiter
Öffnet das Fenster Buchen.
Abbruch und Schließen
Schließt das Fenster ohne zu Speichern.