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von An.Gö

Kostenzinsen (FIBU)

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Z Kostenzinsen

Die Buchungsart Z Kostenzinsen ist in der Finanzbuchhaltung I für die Berechnung und Sollstellung von Kostenzinsen bestimmt, Zinsen auf Kostenforderungen des Anwaltes, wie z. B. Verzugszinsen. Diese Buchung soll integriert in Aktenkonto und offene Posten erfolgen.

Bei dieser Buchungsart wird eine Sollstellung (Betrag mit folgendem S) erfasst.

Korrektur der Kostenzinsen

Die Korrektur der Kostenzinsen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen.