Datei noch einmal übermitteln
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- vor 4 Jahren zuletzt von An.Gö bearbeitet
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Eine Datei, die nicht an das EGVP oder das Mahngericht übermittelt wurde oder dort nicht eingegangen ist, kann erneut gesendet werden. Die entsprechende Eingabemaske wird im E-Mahnverfahren über das Menü EGVP und Datei noch einmal an EGVP übermitteln aufgerufen.
Zum nochmaligen Versand zur Verfügung stehende Dateien werden samt deren Geschäftszeichen sowie Antrags-/Nachrichtenart angezeigt und können gewählt werden.
Sofern ein einzelner Mahnbescheidsantrag einer aus diversen Anträgen bestehenden Datei erneut an das Mahngericht übermittelt werden muss, wird dieser gezielt im E-Mahnverfahren über Neu aufgerufen, im Dialogfenster Anträge, die bereits einmal übernommen wurden ausgewählt und nochmals zur Übergabe an das EGVP vorbereitet.
Ein einzelner Vollstreckungsbescheidsantrag einer aus mehreren Anträgen bestehenden Datei wird aus dem Ordner Gesendet in dem Verzeichnis MB_SAVE gewählt und erneut an das Mahngericht übermittelt.