Gebührenrückzahlung (FIBU): Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Buchungsart ist dann anzuwenden, wenn durch angeforderte und erhaltene Vorschüsse die tatsächlich entstandenen Gebühren geringer sind.
 
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Eigentlich sind zurückgezahlte Betriebseinnahmen betriebliche Aufwendungen. Die Rechtsprechung nimmt nur dann negative Einnahmen statt Betriebsausgaben an, wenn von Anfang an eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht (Schmid, Einkommensteuergesetz Kommentar 14. Auflage, § 4 Rz 475). Rückzahlungen können auch als Honorarauslagen gebucht und als Kostenkonto das Konto 4420 ''(Gebührenrückzahlung)'' angegeben werden.
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Eigentlich sind zurückgezahlte Betriebseinnahmen betriebliche Aufwendungen. Die Rechtsprechung nimmt nur dann negative Einnahmen statt Betriebsausgaben an, wenn von Anfang an eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht (Schmidt, Einkommensteuergesetz Kommentar 14. Auflage, § 4 Rz 475). Rückzahlungen können auch als Honorarauslagen gebucht und als Kostenkonto das Konto 4420 ''(Gebührenrückzahlung)'' angegeben werden.
  
 
'''Korrektur der Gebührenrückzahlung'''
 
'''Korrektur der Gebührenrückzahlung'''
  
Die Korrektur der Gebührenrückzahlung ist mit Hilfe der [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Korrekturbuchung_(FIBU) Korrekturbuchung] durchzuführen. Geben Sie unter ''Gebühren'' den zu korrigierenden Betrag mit ''H'' ein und wählen die Einstellung ''Finanzkontostand falsch''. Das Finanzkonto sowie das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.
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Die Korrektur der Gebührenrückzahlung ist mit Hilfe der [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Korrekturbuchung_(FIBU) Korrekturbuchung] durchzuführen.  
 
   
 
   
 
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Version vom 21. Juni 2017, 12:55 Uhr

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6 Gebührenrückzahlung

Diese Buchungsart ist dann anzuwenden, wenn durch angeforderte und erhaltene Vorschüsse die tatsächlich entstandenen Gebühren geringer sind.

Eigentlich sind zurückgezahlte Betriebseinnahmen betriebliche Aufwendungen. Die Rechtsprechung nimmt nur dann negative Einnahmen statt Betriebsausgaben an, wenn von Anfang an eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht (Schmidt, Einkommensteuergesetz Kommentar 14. Auflage, § 4 Rz 475). Rückzahlungen können auch als Honorarauslagen gebucht und als Kostenkonto das Konto 4420 (Gebührenrückzahlung) angegeben werden.

Korrektur der Gebührenrückzahlung

Die Korrektur der Gebührenrückzahlung ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen.

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