Kostenzinsen (FIBU): Unterschied zwischen den Versionen

 
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==Z Kostenzinsen==
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==Z Kostenzinsen==
  
Die Buchungsart ''Z Kostenzinsen'' ist in der ''Finanzbuchhaltung I'' für die Berechnung und Sollstellung von Kostenzinsen bestimmt, Zinsen auf Kostenforderungen des Anwaltes, wie z.B. Verzugszinsen. Diese Buchung soll integriert in Aktenkonto und offene Posten erfolgen.
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Die Buchungsart ''Z Kostenzinsen'' ist in der ''Finanzbuchhaltung I'' für die Berechnung und Sollstellung von Kostenzinsen bestimmt, Zinsen auf Kostenforderungen des Anwaltes, wie z. B. Verzugszinsen. Diese Buchung soll integriert in Aktenkonto und offene Posten erfolgen.
 
   
 
   
Bei dieser Buchungsart erfassen Sie eine Sollstellung (Betrag mit mit folgendem ''S'').  
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Bei dieser Buchungsart wird eine Sollstellung (Betrag mit folgendem ''S'') erfasst.  
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'''Korrektur der Kostenzinsen'''
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Die Korrektur der Kostenzinsen ist mit&nbsp;Hilfe&nbsp;der&nbsp;[https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Korrekturbuchung_(FIBU) Korrekturbuchung] durchzuführen.  
 
 
Die Korrektur der Kostenzinsen ist mit Hilfe der [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Korrekturbuchung_(FIBU) Korrekturbuchung] durchzuführen. Geben Sie unter Gebühren den zu korrigierenden Betrag mit ''H'' ein und wählen die Einstellung ''Finanzkontostand richtig''. Das Buchungsdatum und der Steuersatz sollten denjenigen der Originalbuchung entsprechen.
 
  
 
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2019, 19:29 Uhr

Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchungsart > Kostenzinsen

Z Kostenzinsen

Die Buchungsart Z Kostenzinsen ist in der Finanzbuchhaltung I für die Berechnung und Sollstellung von Kostenzinsen bestimmt, Zinsen auf Kostenforderungen des Anwaltes, wie z. B. Verzugszinsen. Diese Buchung soll integriert in Aktenkonto und offene Posten erfolgen.

Bei dieser Buchungsart wird eine Sollstellung (Betrag mit folgendem S) erfasst.

Korrektur der Kostenzinsen

Die Korrektur der Kostenzinsen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen.