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Z Kostenzinsen
Die Buchungsart Z Kostenzinsen ist in der Finanzbuchhaltung I für die Berechnung und Sollstellung von Kostenzinsen bestimmt, Zinsen auf Kostenforderungen des Anwaltes, wie z.B. Verzugszinsen. Diese Buchung soll integriert in Aktenkonto und offene Posten erfolgen.
Bei dieser Buchungsart wird eine Sollstellung (Betrag mit mit folgendem S) erfasst.
Korrektur der Kostenzinsen
Die Korrektur der Kostenzinsen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen.