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Version vom 1. Juni 2017, 12:03 Uhr
Werden seitens des Mahngerichtes Änderungen der Adressdaten mitgeteilt, können diese während des →Einlesens der Nachricht vom Gericht zu der zugehörigen Adressnummer in RA-MICRO gespeichert werden.
Hierfür ist es notwendig, die RA-MICRO Adressnummer anzugeben, die bei einer erneuten Änderungsmitteilung bzw. in → Bearbeiten vorgeschlagen wird.
Die mitgeteilten Änderungen zur Adresse werden angezeigt.