Mitgeteilte Änderungen in die RA-MICRO Adresse übernehmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Werden seitens des Mahngerichtes Änderungen der Adressdaten mitgeteilt, können diese während des →[https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Nachricht_vom_Gericht_einlesen Einlesens der Nachricht vom Gericht] zu der zugehörigen Adressnummer in RA-MICRO gespeichert werden. Hierfür ist es notwendig, die RA-MICRO Adressnummer anzugeben, die bei einer erneuten Änderungsmitteilung bzw. in → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Mahnverfahren Bearbeiten] vorgeschlagen wird.
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Werden seitens des Mahngerichtes Änderungen der Adressdaten mitgeteilt, können diese während des →[https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Nachricht_vom_Gericht_einlesen Einlesens der Nachricht vom Gericht] zu der zugehörigen Adressnummer in RA-MICRO gespeichert werden.  
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Hierfür ist es notwendig, die RA-MICRO Adressnummer anzugeben, die bei einer erneuten Änderungsmitteilung bzw. in → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Mahnverfahren Bearbeiten] vorgeschlagen wird.
  
 
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Version vom 1. Juni 2017, 12:03 Uhr

Werden seitens des Mahngerichtes Änderungen der Adressdaten mitgeteilt, können diese während des →Einlesens der Nachricht vom Gericht zu der zugehörigen Adressnummer in RA-MICRO gespeichert werden.

Hierfür ist es notwendig, die RA-MICRO Adressnummer anzugeben, die bei einer erneuten Änderungsmitteilung bzw. in → Bearbeiten vorgeschlagen wird.

Die mitgeteilten Änderungen zur Adresse werden angezeigt.