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RA-MICRO Online EMA-Anfrage | |||||||
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Video: RA-MICRO Online EMA-Anfrage
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Allgemeines
Über den EMA Anfrage wird das EMA-Webformular aufgerufen. Hierüber sind Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA) an die angeschlossenen Meldebehörden möglich.
Über den Aufruf der EMA Anfrage über das Adressfenster - nach vorhierger Eingabe der Adresse der gesuchten Person - werden die eingelesenen Daten in das EMA-Formular übernommen. Fehlerträchtige Tipparbeiten sind nicht erforderlich.
EMA-Anfrage über RISER
Je nach Einwohnermeldeamt wird das Ergebnis hierbei sofort (Sofort EMA‑Anfrage über RISER, d. h. innerhalb weniger Minuten) oder innerhalb einiger Werktage elektronisch geliefert.
Die Bearbeitungszeit kann sich in seltenen Fällen verlängern, wenn die Anfrage durch das Meldeamt aus der elektronischen Datenverarbeitung herausgelöst wird. Das passiert, wenn sich Unklarheiten bezüglich der angefragten Person ergeben oder eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG / ein bedingter Sperrvermerk gem. § 52 BMG eingetragen ist.
Musterauskünfte und Erklärung der Ergebnisse finden Sie hier.
Die Bearbeitungszeit der Online EMA‑Anfrage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bitte beachten Sie immer die Angaben im EMA-Auftragsformular.
Bundesland | durchschnittliche Bearbeitungszeit |
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Baden-Württemberg | innerhalb von 10 Min. |
Bayern | innerhalb von 10 Min. |
Berlin | innerhalb von 10 Min. |
Brandenburg | einige Tage |
Bremen | innerhalb von 10 Min. |
Hamburg | einige Tage |
Hessen | innerhalb von 10 Min. |
Mecklenburg-Vorpommern | innerhalb von 10 Min. |
Niedersachsen | teilweise innerhalb von 10 Min., sonst einige Tage |
Nordrhein-Westfalen | teilweise innerhalb von 10 Min., sonst einige Tage |
Rheinland-Pfalz | einige Tage |
Saarland | einige Tage |
Sachsen | innerhalb von 10 Min. |
Sachsen-Anhalt | teilweise innerhalb von 10 Min., sonst einige Tage |
Schleswig-Holstein | einige Tage |
Thüringen | einige Tage |
EMA-Anfrage über Regis24
Im EMA-Auftragsformular gibt es die Möglichkeit Adressermittlungen durchzuführen, die nicht nur bei den Einwohnermeldeämtern ermittelt, sondern zuvor in den internen und externen Datenbanken der Regis24 die Anschrift der angefragten Person recherchiert und diese auf ihre Zustellfähigkeit überprüft werden können. So können Personen ermittelt werden, die sich bei den Meldeämtern nicht ordnungsgemäß umgemeldet haben.
Im Anschluss an eine erfolglose Datenbankrecherche besteht die Wahl, ob sofort eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestartet werden soll oder ob die Recherche an dieser Stelle enden soll.
Bei einer reinen Datenbankanfrage entstehen nur Kosten, wenn diese auch erfolgreich ist.
Damit ist diese Form der Ermittlung oft schneller und kostengünstiger, als eine reine Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Es werden ggf. auch Anschriften ermittelt, die selbst den Meldebehörden nicht bekannt sind. Es erfolgt eine Zustellkontrolle (lediglich Auskünfte der Einwohnermeldeämter werden nicht geprüft), d. h. man erhält garantiert eine zustellfähige Anschrift, die jedoch nicht in jedem Fall die Auskunft eines Einwohnermeldeamtes ist.
Selbstverständlich wird mitgeteilt, ob es sich bei der Auskunft um einen Treffer in einer der Datenbanken oder um die Auskunft eines Einwohnermeldeamtes handelt.
Bitte beachten Sie, dass die Einwohnermeldeämter nicht mehr dazu berechtigt sind, eine solche Auskunftssperre / einen solchen bedingten Sperrvermerk mitzuteilen. Stattdessen wird eine sogenannte „neutrale Auskunft“ erteilt, d. h. in Ihrem Ergebnis steht, dass die angefragte Person unbekannt sei bzw. nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Alternativ oder zusätzlich zur Online EMA-Anfrage kann ein Auftrag zur Adressermittlung online auch bei Supercheck und Adress Research erteilt werden. Die Ergebnisse werden hier innerhalb einiger Werktage elektronisch zur Verfügung gestellt.