Teilzahlung: Unterschied zwischen den Versionen

(Allgemeines)
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rect 0 24 111 52 [[Teilzahlung#Druckereinstellungen|Die Einstellungen für den Drucker können Sie vor dem Druck aus den einzelnen Programmfunktionen heraus einsehen und für den Einzelfall Festlegungen treffen, die von den Grundeinstellungen abweichen.]]
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rect 115 30 230 49 [[Teilzahlung#Anspruchsbezeichnung|An jede Maßnahme kann ein Zusatztext angefügt werden. Für das Einfügen von Zusatztexten können Standardtexte angelegt und diese in ZVZUSATZ.msk aufgenommen werden. Dies geschieht mit der Programmfunktion Standardtexte. ]]
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rect 14 90 305 109 [[Teilzahlung#Akte|Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos und ggf. -unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden. ]]
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rect 15 118 526 133 [[Teilzahlung#Schuldner|Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann im Bereich [Anzahl] Schuldner aus einer Auswahlliste gewählt werden, gegen welchen Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll. Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, werden in der Vergütungsberechnung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann. Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen. ]]
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rect 16 143 193 166 [[Teilzahlung#Adresse|Die Adressnummer des Schuldners wird eingelesen, der in Foko anlegen/Stammdaten an erster Stelle eingetragen ist. Soll die Teilzahlungsvereinbarung an einen anderen Adressaten gerichtet werden, wird die vorgeschlagene Adressnummer mit der gewünschten Adressnummer überschrieben. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie Adress- oder Aktennummerermittelt werden. ]]
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rect 16 170 159 225 [[Teilzahlung#Betreff|Aus der Auswahliste wird ein Betreff ausgewählt. Die Auswahl wird mit Enter oder Mausklick bestätigt. Wenn als Betreff nicht Ohne gewählt wurde und Einfg gedrückt wird, wird in die Eingabemaske Benutzerdefinierter Betreff verzweigt, in die der Text für einen benutzerdefinierten Betreff eingegeben werden kann. ]]
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rect 134 257 590 280 [[Teilzahlung#Textbaustein|Soll ein Ratenzahlungsvergleich zwischen dem Gläubiger und einem Schuldner geschlossen werden, kann mit der Programmfunktion Teilzahlungsvereinbarung auf der Grundlage des aktuellen Forderungskontos eine solche Vereinbarung erstellt werden. Mit einem Klick auf wird eine Auswahlliste (zmaske6.msk)geöffnet, in der folgende Standardtexte zur Verfügung stehen: textz50, Teilzahlungsvereinbarung, textz51, Vertrag zur Teilzahlung. Ist ein Textbaustein ausgewählt, kann mit eine Vorschau des Textes aufgerufen werden. Zur Bearbeitung der Textbausteine steht auch die Programmfunktion Standardtexte zur Verfügung. ]]
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rect 131 283 521 302 [[Teilzahlung#Grußformel|Im gewählten Textbaustein ist die Grußformel bereits enthalten, daher steht keine Auswahlliste für Grußformeln zur Verfügung.]]
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rect 540 326 691 340 [[Teilzahlung#Einstellung Übersendungsanschreiben|Nach Wahl dieser Einstellung kann mit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugleich ein Übersendungsanschreiben erstellt werden. Ist dieses Feld ausgewählt, wird die Karteikarte Übersendungsanschreiben aktiviert und weitere diesbezügliche Einstellungen können vorgenommen werden. ]]
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rect 16 320 343 343 [[Teilzahlung#Gebührenberechnung|Es kann gewählt werden, ob das RVG in der Fassung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes oder in der alten Fassung bis 07/2013 angewendet wird. ]]
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rect 17 345 345 393 [[Teilzahlung#Gegenstandswert|Es wird gewählt, ob der Gegenstandswert auch die Zinsen und Kosten enthalten soll und/oder ob der Gegenstandswert für die Berechnung der Eingigungsgebühr nach § 31 b RVG zu reduzieren ist. Der reduzierte Gegenstandswert wird nicht angezeigt, da die übrigen Gebühren weiterhin auf Grundlage des nicht reduzierten Gegenstandswertes berechnet werden. Der vorgeschlagene Gegenstandswert richtet sich nach dem Betrag der im Forderungskonto aufgeführten Gesamtforderung. Der angegebene Gegenstandswert wird mit dem zutreffenden Betrag überschrieben, wenn die Maßnahme nur wegen eines Teilbetrages erlassen werden soll. Ist im Forderungskonto eine laufende Hauptforderung verbucht, schlägt das Programm einen Wert in Höhe des Betrags der Gesamtforderung zuzüglich dem Jahresbetrag der monatlichen Schuld vor.]]
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rect 18 399 345 498 [[Teilzahlung#Geschäftsgebühr/Einigungsgebühr|Zu beachten ist, dass bei einer Berechnung nach RVG im Eingabefeld der Gebührensatz als Dezimalzahl (bspw.: "1,5") einzugeben ist. Soll manuell eine Gebühr eingetragen werden, wird in beiden Feldern eine 0,0 eingegeben. Anschließend kann in Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € eingegeben werden ! Zu bedenken ist, vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten den Buchungstext zu überprüfen. ]]
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rect 554 520 637 562 [[Teilzahlung#Briefdatei|In denjenigen Modulen, in denen eine solche Datei erstellt werden kann, erfolgt die Übergabe des Dokumentes in die Briefdateiverwaltung über eine gesonderte Option bzw. mit Microsoft Word als bevorzugter Textverarbeitung über die Schaltfläche ]]
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rect 0 0 0 0 [[]]
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rect 638 523 718 561 [[Teilzahlung#OK, Drucken und Schließen|Der Druck erfolgt nur, wenn in Einstellungen Zwangsvollstreckung (Karteikarte Anträge, Rubrik Anträge - allgemein), die Einstellung Übersendungsanschreiben an Mandanten drucken gewählt wurde. Auf der Karteikarte Drucker, Rubrik Foko/Maßnahmen kann unter Anzahl Übersendungsanschreiben die Zahl der Ausdrucke festgelegt werden. ]]
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rect 719 522 795 559 [[Teilzahlung#Abbruch und Schließen|Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet. ]]
 
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Version vom 20. September 2017, 11:40 Uhr

Hauptseite > Zwangsvollstreckung > Teilzahlung

Teilzahlung

Video: Teilzahlung
Kategorie: Zwangsvollstreckung
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden:

  • vorgerichtlicher Teilzahlungsvergleich,
  • vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung,
  • Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und
  • Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung.

Im Lieferumfang von RA-MICRO enthalten sind die Standardtexte textz50.txt und textz51.txt. Diese Standardtexte können beliebig bearbeitet und weitere Standardtexte für weitere Fallkonstellationen angelegt werden.


Die Gebühren für ein einfaches Schreiben gem. § 13 Nr. 2302 VV RVG, für die Tätigkeit in der ZV gem. § 13 Nr. 3309 VV RVG , eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2300 VV RVG, eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000 VV RVG und eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000, 1003 VV RVG können abgerechnet werden. Bei mehreren Mandanten kann auch abhängig von der Anzahl der Mandanten ein Vielfaches des einzelnen Gebührensatzes eingetragen werden.


Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden. Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist.

Funktionen in der Toolbar

Druckereinstellungen

Die Einstellungen für den Drucker können Sie vor dem Druck aus den einzelnen Programmfunktionen heraus einsehen und für den Einzelfall Festlegungen treffen, die von den Grundeinstellungen abweichen.

Anspruchsbezeichnung

An jede Maßnahme kann ein Zusatztext angefügt werden.

Für das Einfügen von Zusatztexten können Standardtexte angelegt und diese in ZVZUSATZ.msk aufgenommen werden. Dies geschieht mit der Programmfunktion Standardtexte.

Druckerwahl

Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll. Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.Zwangsvollstreckung Foko an Dritte senden Druckerwahl.png

Im Einzelfall können die Druckereinstellungen in diesem Eingabefenster geändert werden. Dauerhafte Änderungen sind in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorzunehmen.

Innerhalb der Zwangsvollstreckung können die Druckereinstellungen auch mit STRG P gestartet werden.

Aktuelle Druckereinstellungen

Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.

Druckerwahl

Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Schacht (Seite 1)

Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Schacht (Folges.)

Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Briefkopfnummer

Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.

Rand

Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll.

Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.

Textbearbeitung vor Ausdruck

Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Übersendungsanschreiben

Registerkarte → Übersendungsanschreiben

Akte

Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos und ggf. -unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden.

Gelb unterlegte Eingabefelder

RA-MICRO bietet Ihnen in allen gelb unterlegten Eingabefeldern immer auch eine Sonderlogik, mit der Felder komfortabler ausgefüllt oder bereits gespeicherte Daten einfach eingefügt werden können. Diese Aktionsfelder stehen Ihnen an verschiedenen Stellen im Programm zur Verfügung. Die jeweilige Funktion des Aktionsfeldes können Sie einsehen, wenn Sie auf das Eingabefeld rechtsklicken und in dem aufgerufenen Kontextmenü Bedienhinweis wählen.

Die häufigsten Aktionsfelder sind solche, in denen nach der Adress- oder Aktennummer gesucht werden kann.

Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und -unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Aktenablage bei den Ablageeinstellungen als nicht zu löschen ausgewählt wurde.

Schuldner

Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann im Bereich [Anzahl] Schuldner aus einer Auswahlliste gewählt werden, gegen welchen Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll.

Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, werden in der Vergütungsberechnung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann.

Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen.

Adresse

Die Adressnummer des Schuldners wird eingelesen, der in Foko anlegen/Stammdaten an erster Stelle eingetragen ist. Soll die Teilzahlungsvereinbarung an einen anderen Adressaten gerichtet werden, wird die vorgeschlagene Adressnummer mit der gewünschten Adressnummer überschrieben. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie Adress- oder Aktennummerermittelt werden.


Betreff

Aus der Auswahliste wird ein Betreff ausgewählt. Die Auswahl wird mit TK Enter.png oder Mausklick bestätigt.

Wenn als Betreff nicht Ohne gewählt wurde und Einfg gedrückt wird, wird in die Eingabemaske Benutzerdefinierter Betreff verzweigt, in die der Text für einen benutzerdefinierten Betreff eingegeben werden kann.

Textbaustein

Soll ein Ratenzahlungsvergleich zwischen dem Gläubiger und einem Schuldner geschlossen werden, kann mit der Programmfunktion Teilzahlungsvereinbarung auf der Grundlage des aktuellen Forderungskontos eine solche Vereinbarung erstellt werden. Mit einem Klick auf wird eine Auswahlliste (zmaske6.msk)geöffnet, in der folgende Standardtexte zur Verfügung stehen:

  • textz50, Teilzahlungsvereinbarung,
  • textz51, Vertrag zur Teilzahlung.

Ist ein Textbaustein ausgewählt, kann mit eine Vorschau des Textes aufgerufen werden. Zur Bearbeitung der Textbausteine steht auch die Programmfunktion Standardtexte zur Verfügung.

Grußformel

Im gewählten Textbaustein ist die Grußformel bereits enthalten, daher steht keine Auswahlliste für Grußformeln zur Verfügung.

Editierschaltfläche

Mit Datei:Z Editierschaltfläche.png können Änderungen in der Auswahlliste vorgenommen werden.

Einstellung Übersendungsanschreiben

Nach Wahl dieser Einstellung kann mit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugleich ein Übersendungsanschreiben erstellt werden. Ist dieses Feld ausgewählt, wird die Karteikarte Übersendungsanschreiben aktiviert und weitere diesbezügliche Einstellungen können vorgenommen werden.

Gebührenberechnung

Es kann gewählt werden, ob das RVG in der Fassung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes oder in der alten Fassung bis 07/2013 angewendet wird.

Gegenstandswert

Es wird gewählt, ob der Gegenstandswert auch die Zinsen und Kosten enthalten soll und/oder ob der Gegenstandswert für die Berechnung der Eingigungsgebühr nach § 31 b RVG zu reduzieren ist. Der reduzierte Gegenstandswert wird nicht angezeigt, da die übrigen Gebühren weiterhin auf Grundlage des nicht reduzierten Gegenstandswertes berechnet werden.

Der vorgeschlagene Gegenstandswert richtet sich nach dem Betrag der im Forderungskonto aufgeführten Gesamtforderung. Der angegebene Gegenstandswert wird mit dem zutreffenden Betrag überschrieben, wenn die Maßnahme nur wegen eines Teilbetrages erlassen werden soll.

Ist im Forderungskonto eine laufende Hauptforderung verbucht, schlägt das Programm einen Wert in Höhe des Betrags der Gesamtforderung zuzüglich dem Jahresbetrag der monatlichen Schuld vor.

Geschäftsgebühr/Einigungsgebühr

Zu beachten ist, dass bei einer Berechnung nach RVG im Eingabefeld der Gebührensatz als Dezimalzahl (bspw.: "1,5") einzugeben ist.


Soll manuell eine Gebühr eingetragen werden, wird in beiden Feldern eine 0,0 eingegeben. Anschließend kann in Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € eingegeben werden ! Zu bedenken ist, vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten den Buchungstext zu überprüfen.

Übersendungsanschreiben

Nur bei Wahl der Einstellung Mit Übersendungsanschreiben wird die Karteikarte Übersendungsanschreiben angezeigt.

Funktionen in der Abschlussleiste

Briefdatei

Z Briefdatei 2.png

In denjenigen Modulen, in denen eine solche Datei erstellt werden kann, erfolgt die Übergabe des Dokumentes in die Briefdateiverwaltung über eine gesonderte Option bzw. mit Microsoft Word als bevorzugter Textverarbeitung über die Schaltfläche Datei:tvword ewf.png .

Da die Briefdateiverwaltung keinen endgültigen Speicher darstellt, sollte sie optimalerweise am Ende des Arbeitstages geleert sein. RA-MICRO "kennt" hierfür einen Automatismus: Wird eine Briefdatei in MS Word bzw. in der KTV (Kanzlei-Textverarbeitung) geladen, über RA-MICRO Drucken bzw. Datei, Drucken gedruckt und zusätzlich als Druckdatei gespeichert, wird sie automatisch in die Druckdateiverwaltung verschoben.

OK, Drucken und Schließen

Z Drucken Ok.png

Der Druck erfolgt nur, wenn in Einstellungen Zwangsvollstreckung (Karteikarte Anträge, Rubrik Anträge - allgemein), die Einstellung Übersendungsanschreiben an Mandanten drucken gewählt wurde. Auf der Karteikarte Drucker, Rubrik Foko/Maßnahmen kann unter Anzahl Übersendungsanschreiben die Zahl der Ausdrucke festgelegt werden.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.