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Der Elektronische Grundbuchverkehr ist noch nicht in allen Bundesländern und bei allen Grundbuchämtern eingeführt. Wir bitten vorab um Prüfung, ob das gewählte Grundbuchamt bereits daran teilnimmt. | Der Elektronische Grundbuchverkehr ist noch nicht in allen Bundesländern und bei allen Grundbuchämtern eingeführt. Wir bitten vorab um Prüfung, ob das gewählte Grundbuchamt bereits daran teilnimmt. | ||
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2024, 14:41 Uhr
Hauptseite > Notariat > Elektronischer Rechtsverkehr > Grundbuchverkehr
Elektronischer Rechtsverkehr - Grundbuchverkehr | |||||||
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Allgemeines
Hier werden die bereits erstellten Grundbuchanträge angezeigt. Neue Grundbuchanträge können erstellt, diese bearbeitet oder versandt werden.
Voraussetzung für den Versand von Grundbuchanträgen an die Grundbuchämter ist die Einrichtung des E-Notarpostfachs.
Der Elektronische Grundbuchverkehr ist noch nicht in allen Bundesländern und bei allen Grundbuchämtern eingeführt. Wir bitten vorab um Prüfung, ob das gewählte Grundbuchamt bereits daran teilnimmt.
Der Bereich Elektron. Rechtsverkehr unterteilt sich in 9 Bereiche
→ Zentrales Testamentsregister
→ Grundbuchverkehr (diese Seite)
Funktionen in der der Toolbar
Neu
Bearbeiten
Hierüber kann ein markierter Grundbuchantrag bearbeitet werden.
Löschen
Mithilfe dieser Schaltfläche können die in der Liste gewählten Grundbuchanträge gelöscht werden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Grundbuchverfahren
Hier werden die bereits erstellten Grundbuchanträge angezeigt. Zum Bearbeiten oder Senden können sie mit einem Klick/Touch markiert oder mit einem Doppelklick/Doppeltouch aufgerufen werden. Zugleich ist aus der Tabelle ersichtlich, ob der Antrag bereits an das EGVP übergeben wurde.
Dokumente älter als löschen
Optional können erstellte Grundbuchanträge nach einer bestimmten Zeit ab der Erstellung automatisch gelöscht werden.