Auslagen (FIBU): Unterschied zwischen den Versionen

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Diese [[Buchungsart (FIBU)|Buchungsart]] (''S'' oder - Zeichen nach dem Betrag) ist dann anzuwenden, wenn der Anwalt Kosten für den Mandanten vorlegt, z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehernachnahme usw. Es handelt sich um hierbei um Durchlaufende Gelder und Kostenschuldner ist der Mandant. Sie werden steuerfrei weiterberechnet.
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Diese Buchungsart (''S'' oder - Zeichen nach dem Betrag) ist dann anzuwenden, wenn der Anwalt Kosten für den Mandanten vorlegt, z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren usw. Es handelt sich um hierbei um durchlaufende Posten. Kostenschuldner ist der Mandant. Sie werden steuerfrei weiterberechnet.
 
   
 
   
Porto, Reise- oder Telefonkosten sind z. B. keine Auslagen. Dies sind Betriebskosten (also Kosten der Kanzlei), auch wenn sie vom Mandant später eingefordert werden.
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Porto, Reise- oder Telefonkosten sind z. B. keine Auslagen. Dies sind Betriebskosten (also Kosten der Kanzlei), auch wenn sie dem Mandanten später in Rechnung gestellt werden.
  
 
'''Korrektur der Auslagen'''
 
'''Korrektur der Auslagen'''
  
Die Korrektur der Auslagen ist mit Hilfe der [[Korrekturbuchung (FIBU)|Korrekturbuchung]] durchzuführen. Geben Sie unter ''Auslagen'' den zu korrigierenden Betrag mit ''H'' ein und wählen die Einstellung ''Finanzkontostand falsch''. Das Finanzkonto sowie das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.
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Die Korrektur der Auslagen ist mit Hilfe der [[Korrekturbuchung (FIBU)|Korrekturbuchung]] durchzuführen. Das Finanzkonto sowie das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2019, 15:37 Uhr

Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchungsart > Auslagen

7 Auslagen

Diese Buchungsart (S oder - Zeichen nach dem Betrag) ist dann anzuwenden, wenn der Anwalt Kosten für den Mandanten vorlegt, z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren usw. Es handelt sich um hierbei um durchlaufende Posten. Kostenschuldner ist der Mandant. Sie werden steuerfrei weiterberechnet.

Porto, Reise- oder Telefonkosten sind z. B. keine Auslagen. Dies sind Betriebskosten (also Kosten der Kanzlei), auch wenn sie dem Mandanten später in Rechnung gestellt werden.

Korrektur der Auslagen

Die Korrektur der Auslagen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen. Das Finanzkonto sowie das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.