Auslagen (FIBU)

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7 Auslagen

Diese Buchungsart (S oder - Zeichen nach dem Betrag) ist dann anzuwenden, wenn der Anwalt Kosten für den Mandanten vorlegt, z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehernachnahme usw. Es handelt sich um hierbei um Durchlaufende Gelder und Kostenschuldner ist der Mandant. Sie werden steuerfrei weiterberechnet.

Porto, Reise- oder Telefonkosten sind z. B. keine Auslagen. Dies sind Betriebskosten (also Kosten der Kanzlei), auch wenn sie vom Mandant später eingefordert werden.

Korrektur der Auslagen

Die Korrektur der Auslagen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen. Geben Sie unter Auslagen den zu korrigierenden Betrag mit H ein und wählen die Einstellung Finanzkontostand falsch. Das Finanzkonto sowie das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.